Niederlande.
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ratb, dessen Mitglieder er wählt u. ernennt, sanctio-n,rt u. verwirft die Anträge der Generalstaaten, legtihnen Gesetzentwürfe vor n. theilt mit ihnen die ge-setzgebende Gewalt. Die Generalstaaten (Volksver-tretung), zerfallen in eine 1. und eine 2. Kammer.Die 1. Kammer zählt 39 Mitglieder, gewählt vonden Provinzialräthen aus den Höchstbesteuerten jederProvinz (1:3000), die 2. Kammer, 80 Mitglieder.
. werden direct gewählt von den großjährigen (23.
^ Jahr) eingesessenen Niederländern, welche je nachden örtlichen Verhältnissen an direkten Steuern 20bis 100 Gulden bezahlen. Die Generalstaaten ver-sammeln sich mindestens einmal im Jahr. Die Mit-glieder des obersten Gerichtshofes, der Rechnungs-kammer sind wie die königl. Provinzial-Commissäreund Geistlichen von der Wählbarkeit ausgeschlossen,Militärpersonen treten mit dem Eintritt in die Kam-mer aus der Activität. Der dritte Theil der Mit-glieder der 1. Kammer scheidet alle drei Jahre aus,die Halste der Mitglieder der 2. Kammer alle zweiJahre. Die 2. Kammer hat das Recht der Initia-tive; dieSteuernwerdenalleJahre bewilligt. Preß-freiheit u. Vereinsrecht sind gewährleistet und durchGesetze geregelt. Dem König steht zur Ausübung dervollziehenden Gewalt ein verantwortliches Staats-Ministerium zur Seite. Sämmtliche Minister (fürdas Auswärtige, Justiz, Inneres, Marine, Fi-nanzen, Krieg und Colonien), mit zwei Prinzen deskönigl. Hauses, bilden den Cabinetsrath des Königs,in welchem er wie in dem aus den königl. Prinzen,einem Vicepräsidenten u. 13 Mitgliedern bestehendenStaatsrathe den Vorsitz führt. Eine den MinisterienId coordinirte Stellung besitztdieallgemeineRechnungs-
kammer. In administrativer Beziehung sind dieN. (enrop. Gebiet) in die oben anfgeführten 11 Pro-vinzen getheilt, an deren Spitze je ein königl. Com-missär steht (früher Gouverneur). Jede Provinzwird durch Provinzialstände (Provinzialstaaten) ver-treten, deren Mitglieder aus 6 Jahre unmittelbarvon den Eingesessenen gewählt werden, die 20—160Gulden an Steuer bezahlen. Sie wählen dann wie-der aus ihrer Mitte ein Collegium, welchem die fort-dauernde Leitung u. Ausführung der Provinzialan-gelegenheiten obliegt. Die Provinzialstände versam-meln sich jährlich zweimal unter Vorsitz des königl.Commjssärs. An der Spitze der Gemeinde stehenein aus 7—39 von Len Sreuerzahlenden gewähltenMitgliedern bestehender Rath, aus dessen Mitte dieSchössen gewählt werden, u. ein Bürgermeister, vomKönig auf 6 Jahre ernannt. Zur Aussicht überDämme, Deiche rc. werden die sog. zVs.tsr8Ldg.xxsu,als besondere Behörde gewählt. Für die Rechts-pflege besteht der oberste Gerichtshof (Hoo§s Raaä)zugleich als allgemeiner Cassationshof im Haag mit2 Kammern, 14 Rächen, sodann 5 Provinzialgcrichte,unter denen wieder 34 Bezirksgerichte (^rrouäisss-msuts rsAtbaulceu) stehen u. unter diesen 150 Ein-4 zelrichter (LsmtoursAtsrs). Das Gerichtsverfahrenist öffentlich und mündlich, aber die N. kennen keineSchwurgerichte. Sodann haben die N. noch einenOber-Militär-Gerichtshof in Utrecht u. einen HohenAdelsrath (Hovsss Rsmä vau ^äoi). Die kirch-. lichen Verhältnisse anlangend, steht die 1340 Ge-meinden umfassende reformirte Kirche unter einerallgemeinen, aus einem Präsidenten, Vicepräsiden-ten, Secretär, Quästor u. 16 Mitgliedern bestehen-
den u. jährlich einmal zusammentretenden Synode.Die 50 Gemeinden umfassende evangelisch-lutheri-sche Kirche steht ebenfalls unter einer jährlich ab-zuhaltenden Synode, während die altlutherischeKirche 8 Gemeinden unter einer allgemeinen kirch-lichen Commission, die 126 Mennonitcn-Gemeindenaber unter ihrer allgemeinen Vereinigung stehen.Außerdem bestehen noch 20 Gemeinden der Brüder-schaft der Remonstranten unter einer eigenen Com-mission. Die von der reformirten Kirche losgetrenn-ten 340 Separatisten-Gemeinden haben ebenfallsals Spitze eine eigene Commission. Die römisch-katholische Kirche (seit 1853 organisirt) zählt in den5 Diöcesen (Erzbisthum Utrecht, den BisthümernHaarlem, Herzogenbusch, Breda u. Roermonde) 380Gemeinden u. etwa 2060 Kleriker. Die altbischöf-liche katholische Kirche, 25 Gemeinden, ist in dieDiöcesen Erzbisthum Utrecht und die BisthümerHaarlem und Deventer getheilt. Der IsraelitischeCultus mit 11 Hauptrabbinaten u. 166 Gemeinden,steht unter einem Consistorium u. endlich bilden diePortugiesischen Juden zwei Gemeinden (Amsterdamu. Haag) unter einer Commission.
Münzen, Maße u. Gewichte. Münzeinheitist der Gulden ä 100 Cents im Werthe von 1 K70 Pf. Silbermünzen: Stücke von 2Z , 1, H Gulden,Stücke zu 25,10 u. 5 Cents, die letzteren 3 seit 1847aber nicht mehr geprägt. Goldmünzen: Wilhelms-d'or zu Fl. 10, halbe zu Fl. 5, auch doppelte.Kupfermünzen zu 1 u. H Cent. Maße u. Gewichtesindseit18l6 diemetrischen mit niederländ. aber auchden franz. Benennungen: 1 El, Elle — 1 m ä 10Palmen (ckm) ä lODuim (em)ä lOStreepen(mm);1 Rode — 1 cUcm. Beim Getreidemaß ist der Sack(Mud od. Muid) — 1 UI, 30 Sack ---1 Last, 1 Sack—10 Scheepels 10 Kop (Liter) ^ 10 Maakjes.Die alte Amsterdamer Last ^-27 Mud ä 4 Schee-pels — 30041. Beim Flüssigkeitsmaß ist 1 Bat —1 Irl — 100 Kannen (1) ä lO Maatjes ä lOBinger-hoed. Beim Handelsgewicht ist 1 Pond — 1 üZ —10 Oncen — 10 Looden ä 10 Wigtjes (A) ä 10Korrels, 1 Steen — 3 Pond. Das alte Amsterda-mer Pst>. 404,og Zw. Ein Bunder 1 da, 1Vierkante Röde (Ruthe) — 1 a rc.
Das Volk u. seine Bildung. Die BewohnerderN. bilden einen eigenartigen Menschenschlag. Obwolzur germanischen Völkerfamilie gehörig, wird derHolländer selbst von seinen Stammesbrüdern meistnicht richtig beurtheilt. Die Ursache liegt darin, daßinan ihn ohne Rücksicht auf die Eigenthümlichkeitcnseines Landes u. aus seine Geschichte ins Auge faßt.Man tadelt an ihm sein Phlegma u. wirst ihm Ei-genliebe vor. Hinter diesen Schattenseiten abersind zwei hohe menschliche n. politische Eigenschaftenverborgen: die Besonnenheit u. die Vaterlandsliebe.Die Besonnenheit lernte er in den ewigen Kämpfenmit dem Meer, er lernte sie auch in seinen politischenu. Unabhängigkeitskämpfen zu Wasser u. zu Land.Die Vaterlandsliebe wuchs mit jenen Kämpfen alsnatürliches Element empor. Das Land, das er fuß-weise dem Meere entrissen, um dessen Unabhängig-keit er sein Blut verspritzt, das er groß u. berühmtgemacht, das mußte er lieben mit allen Fibern sei-nes Herzens, u. in der That spricht sich bei keinemVolke die Vaterlandsliebe rührender u. naiver ausals beim Niederländer. Dabei herrscht in den mei-
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