Druckschrift 
Bd. 13 (1879) Metternich - Ostindien
Entstehung
Seite
456
Einzelbild herunterladen
 

456

Nicastro Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsbeschwerde.

Mischung eines französischcnAgenten, als deren Fruchtder Abschluß eines Vertrages mit einer französischenGesellschaft wegen Anlegung eines Schifsfahrtskanalsauf der Linie des San Juan-Flusses u. des Nicara-gua-Sees bereits öffentlich bezeichnet wurde, Eng-land und NAmerika, hierüber eifersüchtig, N. durchneue Verträge an ihr Interesse zu fesseln. Englandunterhandelte eine Convention, wonach ihm dieselbenRechte gewährt bleiben sollten, wie jedem anderenStaate, sowol hinsichtlich des Schutzes u. der Frei-heit seiner Unterthanen, als der Garantie der Neu-tralität einer etwa noch ausznführenden Verbind-nngsstraßezwischendem Atlantischen::. Stillen Ocean.Die Regierung der Union verlangte von N. die Ra-tification des nach den beiden Unterhändlern genann-ten Caß-Vrissari-Vertrages, welcher NAme-rika den bedeutendsten Einfluß auf die VerhältnisseN-s sicherte, stieß aber bei N. auf beharrlichen Wider-stand. Im Sommer 1859 war bereits von Mobileaus ein neuer Freibeuterzug unter Walkers Führ-ung ausgerüstet, wurde diesmal jedoch unterwegsvon einem Bevollmächtigten der Union zur Umkehrgezwungen. Im Jahre 1860 kam ein Vertrag mitEngland über die Rückgabe von Greytown und dieAbtretungdes bisher unter dessenProtectoratc stehen-den Mosquitolandes gegen Zahlung einer Pensionvon jährlich 5000 Dollars an den bisherigen Mos-quitokönig zu Stande. In der Mitte dieses Jahreswar Walker abermals mit etwa 500 Mann in Hon-duras gelandet u. siegreich vorgedrungen, wurde je-doch durch englische Dazwischenkunft gefangen ge-nommen u. auf Befehl der Regierung von Hondurasim September erschossen. 1863 wurde Martine;,der bereits 1856 und 1859 Präsident gewesen war,wieder zum Präsidenten erwählt, doch gab er sichganz dem Einflüsse Carreras (vgl. Guatemala) hin.Seit dem 1. März 1867 übernahm Fernando Guzmandie Präsidentschaft; wahrend seiner Amtsdauer hatteer mehrfach Aufstände zu unterdrücken. Auch derVersuch des katholischen Klerus im Jahre 1870, dieFreiheit des öffentlichen Unterrichts u. die Duldunganderer Confessionen zu verhindern, mißlang. Am1. Febr. 1871 wurde Cuadra zum Präsidenten er-wählt. Vgl. Sqnier, idl., its psopis, seener)', mo-numsnts anä bko propoasä luboroesanie 6ana1,Land. 1852, 2 Bde.; Scherzer, Wanderungen durchden centralamerikanischen Freistaat N., Braunschw.1857; Walker, NIis IVar in H., Mobile 1860; W.Grimm, Die Staaten Centralamerikas, Berl. 1871;Wappäus, Centralamcrika, 186370; Petermann,Mittheilungen aus Perthes geographischer Anstalt,Ergänzungsband 187374. Schroot. Kolpc.

Nicastro , Kreisstadt in der ital. Prov. Catan-zaro, am Fuße der Apenninen; Bischof, verfallenesSchloß, warme Bäder, Öl- u. Weinbau; 10,022 Ew.(Gem. 13,181). Dabei der Berg Calistro mit be-rühmter Aussicht.

Niecolini, 1)GiovanniBattista, bedeuten-der ital. Dramatiker, geb. 1785 in Sau Giulianobei Pisa; studirte in Pisa Philosophie u. Jurispru-denz, wurde 1807 Professor der historischen u. schö-nen Wissenschaften in Florenz u. st. 20. Sept. 1861.Er schr. die Trauerspiele: kolisssna, 1811; Nscloa;Lckipo; Ino s Nsmisto; Antonio ksosearini, 1827;Iwäovioo LkoiW; Lliovanni äs. i?rooiäa, 1830;^abuooo, 1819; Iwäovieo II Lloro, 1834 (gesam-

melt Bologna 1827,2 Bde., u. Flor. 1835,13 Bde.)-Losmonäa L' Ingiiiibsrra, Florenz 1839; für seinbestes Stück gilt ^rnaläo äa Lrssoia, ebd. 1835Mail. 1844,deutsch von Lepel, Berl. 1845; er schloßseine dramatiche Production mit IWxpo StrorÄ1847. Gesammtausgabe seiner Werke durch Gar!giolli erschien seit 1862 in 10 Bänden zu Mailand.3) Giuseppe, Dichter und Philosoph, geboren1788 in Brescia; war Professor der Geschichte inVerona u. starb 26. Juli 1855sin Brescia; geschätztals Übersetzer von Byrons Werken u. ShakespearesMacbeth. Booch-Art°ffy.>

Niccolö de' Niccoli, klassischer ital. Gelehrtergeb. 1363 zu Florenz; widmete sich nach seines Va-ters Willen dem damals hochgeehrten Kaufmanns-stande, benutzte jedoch seine Muße zum eifrigen Stu-dium der Alten, dem er sich im reifen Mannesalterschließlich ganz hingab. Von seiner Hand wurdenwerthvolle Abschriften der meisten lateinischen undgriechischen Klassiker geliefert, wodurch er die Auf-merksamkeit der damaligen Gelehrten am Hofe desdie Wissenschaften und Künste fördernden Cosmo diMedici u. des letzteren selbst auf sich lenkte, der ihnbald als Freund schätzte. N-s Privatbibliothek, fürjene Zeit mit 800 Bänden sorgfältiger handschrift-licher Herstellung ein reicher Schatz, ward durch Te-stament nach seinem 23. Jan. 1437 in Florenz er-folgten Tode der florentinischen Stadtbibliothek über-wiesen. Booch-Artossh.

IRce, der französische Name der Stadt Nizza.

Nicholas, County im Nordamerika!,. Unions-staate Kentucky, 38° n. Br., 84° w. L.; 9129 Ew.;Hauptort: Carlisle.

Nichte, Tochter des Bruders od. der Schwester.

Nichtig, ohne Giltigkeit; ohne Werth u. Reali-tät; vergänglich; in diesem Sinne spricht man vonderNichtigkeitaller irdischen Dinge. Nichtigkeitin der Rechtssprache Ungiltigkeit einer Rechtshand-lung, so daß dieselbe-juristisch als nicht geschehen zu be-trachten ist. Indessen kann eine solche Rechtshand-lung, Rechtsgeschäft nachträglich giltig gemacht wer-den durch Beseitigung der ihre Rechtskraft beein-trächtigenden, zunichtemachenden Umstände.

Nichtigkeitsklage, Nichtigkeitsbeschwerde,an sich verschiedene Begriffe, sind gemäß der Nechts-entwickelung gleichwol mit einander eng verbunden.Zunächst ist ll. die eigentlich dem Civilrechte an-gehörende N-ge (Nullitätsklage) zu unterscheiden,welche die Eigenschaften einer gewöhnlichen Klagehat u. daraus gerichtet ist, daß ein Vertrag, od. einsonstiges rechtliches Verhältniß, z. B, Ehe, als nichtigerklärt (annnllirt) werde. L. Im Übrigen handeltes sich hierbei um processuale Rechtsmittel, bezüg-lich deren jedoch zwischen Civil- u. Strafproceß ge-nau zu scheiden ist. Was 1) den Civilproceß be-trifft, so war das Rechtsmittel dem Römischen Rechtedurchaus fremd u. verdankt Entstehung u. Ausbild-ung erst dem Canonischen Siechte u. der mittelalter-lichenGerichtspraxis. Zunächst wurde eine förmlicheKlage gegeben, welche im Allgemeinen ebenso ge-eigenschaftet war, wie die vorhin genannte N-ge, mitwelcher sie auch den Namen theilte. Allmählich jedochwurde sie ihres Charakters als selbständige Klageentkleidet u. wie ein gewöhnliches processuales Rechts-mittel behandelt. Dasselbe hieß nun N-d e (HusrelanuUltabis). Da die Gründe, ans welche dieselbe ge-