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Bd. 13 (1879) Metternich - Ostindien
Entstehung
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Nicaragua. 455

ten von Ccntral-Amerika (s. d.). In N. war eineschwache Regierung n. herrschte Gesetzlosigkeit, u. amEnde des Jahres 1825 war dieser Staat noch nichtdahin gekommen, sich eine regelmäßige Verfassungru geben. Deshalb sagten sich die Bewohner desBe-rirks von Guanacaste, in einer Enclave von N., vonN.los u. schlossen sich an Costarica an, und der Bun-de'scongreß bestätigte S. Dec. 1825 diese Trennung,Loch wurden dem Staate N. seine Ansprüche Vorbe-halten. Der Hafen von San Juan, an der Münd-ung des San Inan del Norte in den AtlantischenOcean, welcher zu Guanacaste gehört, blieb gemein-sames Bundeseigenthnm u. wurde von der Bundes-regierung besetzt. Der Streit zwischen N. u. Costa-rica um den Besitz von Guanacaste währte inzwi-schen immer fort, bis sich der Ort nach Auslösungder Union für sein Verbleiben bei Costarica erklärte.In den Vierziger Jahren wurde ein erneuerter abervergeblicher Versuch gemacht, einen Bundesvcrtrag zuschließen. Die großeWichtigkeitdesNicaraguakanals(s. oben) machte nachher diesen kleinen Staat zumGegenstand des Streites zwischen England und derNordamerikan. Union. 1848 bemächtigten sich dieEngländer der Hafenstadt S. Juan, angeblich umAnsprüche des unter englischer Schutzherrschaftstchen-den Königs der Mosqnitoküste darauf geltend zumachen, und gaben derselben den englischen NamenGreytown. Indessen wurde 19. April 1850 zwischender Nordamerikan. Union u. England in Washingtonein Vertrag abgeschlossen, nach den UnterzeichnernLerClaybon-BulwerscheVertrag genannt,wo-nach beide Theile sich verbindlich machten, über denzu bauenden Kanal kein ausschließliches Schutz- undAussichtsrecht zu beanspruchen und weder N., nochCostarica, noch die Mosquito-Küste, noch irgendeinen anderen Punkt Mittelamerikas zu besetzen, zucolonisiren od. von sich abhängig zu machen; dage-gen ihren gemeinschaftlichen Schutz einer jeden Han-delsstraße, Eisenbahn od. Kanal zwischen dem Stil-len und dem Atlantischen Meere zu gewähren, alsoebensowol den Eisenbahnen von Panama u. Tehnan-tepek, wie dem Ricaragnakanal. Ein zweiter Ver-trag, ebenfalls in Washingtcn 30. April 1852 imNamen der Union von Daniel Webster u. von Sei-ten Englands von Crampton gezeichnet und darnachder Crampton-Webstersche Vertrag genannt,bestätigten u. erweiterten diese Bestimmungen. Da-nach ward San Juan (Greytown) ausdrücklich demStaate N. unter der Bedingung zurückgegeben,keineHasengebühr oder Zölle daselbst zu erheben, als diezur Erhaltung des Hafens nebst Zubehör nothwen-digen. Außerdem wurden die zwischen Costarica undN. streitigen Grenzen und die Bedingungen des Ka-nalbaues sestgcstellt. Zudem wurden Lurch eine groß-britannische Proclamation vom 17. Juli 1852, diesogen. Baiinseln Rnatan, Guanaja, Utile, Barbareteu. Elena, welche bisher unter dem Gouverneur vonBritisch-Honduras gestanden, zu einer besonderenköniglichen Colonie erhoben. Von solchen ohne ihreMitwirkung abgeschlossenen Abmachungen wolltenCostarica u. N. nichts wissen: 12. Juli 1852 lehnteder Congreß von N. die Annahme des Crampton-Websterschen Vertrages ab u. sprach unter Verwahr-ung, gegen jede fremde Einmischung die Bereitwillig-keit, die Entscheidung dieser Frage einem Schiedsge-richte zu überlassen, aus. UnterdiesenUmständen blieb

Greytown vorderhand in den Händen des Königsder Mosqnitoküste od. seiner Vormünder, der Eng-länder. Unter dem Präsidenten Chamorro, welcher26. Febr. 1853 an die Spitze getreten war, hatte dieRepublik N. mit Guatemala ein Schutz- und Trntz-bündniß abgeschlossen (17. März 1854); aber kurzeZeit darauf erhob sich die demokratische Partei zumSturze Chamorros unter Castellon und Jerez. Sienahm im Mai 1854 Leon ein; es wurde eine provi-sorische Regierung unter Castellon gebildet n. Cha-morro in Granada eingeschlossen. Als Chamorro12. März 1855 starb, trat Jose Maria Estrada anseine Stelle, um den Kampf gegen die demokratischePartei fortznsetzen. Vergebens suchten Guatemalan. Salvador zu vermitteln; Estrada hielt sich, wes-halb Castellon den nordamerikan. Obersten Walkeraus Californicn zu Hilfe rief. Dieser landete mitetwa 70 Freischärlern 13. Juni 1855 in der Baivon Realejo am Südmeere, griff die Stadt Rivas,das Hauptquartier der Gegner, an u. nahm sie, konntesich jedoch darin nicht behaupten und vereinigte sichnun mit Castellon. Bald darauf, durch Zuzüge vonNordamerikanern verstärkt, schlug er an der Virgin-bai des Nicaragua-Sees Len Feind, eroberte 14. Oct.Granada und setzte darauf eine provisorische Regier-ung, mit Rivas an der Spitze, ein. Während nundie englische Regierung bereits im Nov. 1855 dasbritische Geschwader in Westindien verstärkte, um dieEingeborenen gegen den nordamerikan. OberstenKinney und Walker möglichst zu unterstützen, sandtedie Regierung der Nordamerikan. Staaten zur Wahr-ung der allgemeinen Interessen der Union das SchiffPotomak nach N., u. die Regierungsgewalt Walkerswurde von Wheeler, dem Gesandten der Union inN., förmlich anerkannt. Dagegen verwahrten sichim Dec. 1855 die Negierungen von S. Salvador,Honduras n. Costarica, u. 9. März 1856 traf dieförmliche Kriegserklärung des letzteren Staates inGranada ein. Über den Ausgang des Kampfesvergl. Costarica. Die Zustände in N. besserten sichaber auch nach Walkers Abzug nicht. Zwar verlie-ßen die Truppen von Guatemala, Honduras u. S.Salvador allmählich das Land; die Costaricaner da-gegen blieben da und verriethen bald genug, daß siceine völlige Vereinigung N-s mit ihrer Republik be-absichtigten. Der Präsident Mora von Costaricaließ auch alsbald den San Juan-Fluß besetzen, allennicaraguanischen Fahrzeugen die Beschiffung desStromes untersagen, den Transit für seinen Staatfordern u. die Übergabe des Forts San Carlos ver-langen, u. damit begannen neue Wirren Mitte Oc-tober, welche Walker benutzte; er landete 25. Nov.bei Punta Arenas mit 200 Flibustiern, nahm vonGreytown Besitz u. erklärte durch ein Manifest, daßer der einzige rechtmäßige Präsident von N. sei; in-dessen mußte er vor dem nordamerikan. CommodorePaulding 6. Dec. die Waffen strecken und nach denStaaten der Union zurückkehren. Die mit ihm ge-kommenen Freischaaren waren bald aus dem Laudevertrieben. Durch dieBemühuugen des französischenAgenten Belly kam 1857 nun auch eine Einigungmit Costarica zu Stande. Auf einem Congreß inRivas wurde ein Grenzvertrag ratificirt, welcher denlangjährigen Streitigkeiten wegen der Provinz Gua-nacaste und des rechten San Juan-Users ein Endemachen sollte. Indessen suchten gegenüber der Ein-