Mics — Miethstcuer.
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in Berlin verschaffte ihm 2». März 1848 Freiheitund Amnestie. Dennoch trat er bald darauf an dieSpitze des Aufruhrs im Großherzogthum Posen, woer in dem Gefecht bei Miloslaw 30. April 1848 siegte,aber schon 11. Mai mußte er sich dem General vonPfuel ergeben. Auch diesmal wurde M. wieder be-gnadigt, u. er folgte nun 1849 einem Rufe der in-surgirten Sicilianer, um den Heerbefchl zu über-nehmen, wurde aber bei Catania geschlagen u. ent-floh nach Frankreich. Darauf von der provisorischenRegierung in Baden zum Oberanführcr des Revo-lutionsheeres berufen, ging er Juli 1849 nach Unter-drückung des Aufstandes nach Frankreich, wo er sichfern von der Theilnahme an öffentlichen Begeben-heiten hielt, gleichwohl aber im April 1852 aus demLaude gewiesen wurde, kehrte jedoch bald wieder nachFrankreich zurück u. Unterzeichnete 1856 den Protestder polnischen Emigration gegen die russische Am-nestie. Beim Ausbruch der polnischen Revolution von1863 am 25. Jan. von der poln. Nationalregierungzum Dictator ernannt, erschien er 17. Febr. ans demKriegsschauplatz, wurde aber schon 22. u. 23. dessel-ben Monats von den Russen geschlagen, so daß erfliehen mußte, worauf er wieder nach Paris zurück-kehrte, wo er heute noch lebt. Er schr. außer mehre-ren Erzählungen: Geschichte Polens vom Tode So-bieskis bis zum vierjährigen Reichstage; Listoirscko la rsvolutüon cks UoloZns, Par. 1836 f., 3 Bde.;Eine kritische Darstellung des Feldzuges von 1831,poln., Paris 1845, deutsch, Berl. 1847; Darstellungdes Posenschen Ausstandes, poln., Posen 1853; W-moirs sur In gusstion Polonaise, 1855. Zeichner.*
Mies (Silberstadt), Stadt im böhmischen KreisePilsen; am gleichnam. Flüßchen (Beraunka), StationderKaiserFranz-Joseph-Bahn; Bczirkshauptmann-schaft, Bergamt, Realobergymnastum, chemischeFabrik, Wafsenhammer, Dampfbrauerei, Schrotfa-brikation, Obstbau, ergiebiger Bergbau auf silber-haltigen Bleiglanz, Zinkblende rc.; 3795 Ew. Hier1427 Niederlage des Reichsheeres durch die Husiten.
Mieschisko, Stadt im Kreise Wongrowitz despreuß. Regbez. Bromberg, an der Welna; 948 Ew.
Miesmuscheln, Llz-tiliäno Ko?., Fam. der Mu-fchelthiere; Schalen fast dreiseitig, länglich, gleichklap-pig, vorn schmal u. spitz, daselbst die Wirbel, Schloßmeist zahnlos, Fuß sondert Byffusfäden ab. HierherOrsisssna (iieboAonia Lossur.) xolz'morpsta ucr»Le»., eine kleine, der eßbaren ähnlich gestalteteM., welche vom Kaspischen Meere aus sich in die'Sllßwässcr Europas verschleppt hat; lütbockomus(sttv., Steindattel (s. d.); Llz-bilus eäulisL., eß-bare M.; Schalen dreiseitig, von schmutzig braunerHornhaut überzogen, Mantel unten offen, hängendurch die Byffusfäden angeheftet inTranbenform anPfählen, Krippwerk,Seetangen, werden zur Ebbezeitzahlreich an Untiefen sreigelegt; Nord- u. Ostsee. DieM-n werden künstlich gezüchtet, indem man Mu-schelpsähle in das Wasser setzt, an welchen sich dieM-n festsetzen. In der Kieler Bucht werden so jähr-lich über 3 Mill. M-n geerntet. Farwick.
Mictau, Stadt, s. Mitau.
Miethe, s. Mietvertrag.
Miethen, Jemand gegen einen gewissen Lohn,Miethlohn, aus einebestimmteZeit inDienste neh-men, vorzüglich von Dienstboten, wo bei Abschließ-ung des Vertrages, Miethvertrag, ein Angeld,
Miethgeld,Miethgroschen,gegebenwird,dessen.Auszahlung u. Annahme zugleich als wechselseitigeAnnahme des Vertrages betrachtet wird, so daß nunkein Thcil denselben willkürlich aufsagen kann; dochist in manchen Gegenden dem miethenden Thcile er-laubt, den Vertrag aufzuheben, wenn er das Mieth-geld dem gemietheten Dienstboten schenkt, u. ebensodem Gemietheten, wenn er das Miethgeld zurückgibt.Der Ausdruck M. wird aber auch von Sachen, na-mentlich Wohnungen gebraucht, für die einMieth-zins entrichtet wird.
Micthstcner, auch Wohnungssteuer, ist dievom Besitzer einer Wohnung als eines persönlichenBedürfnisses von Staats- oder Gemeindewegen ab-geforderte Geldleistung. Die M. gehört demnach zuden Verbrauchs- oder Aufwandstenern und unter-scheidet sich eben dadurch, sowie durch ihre Einheb-ung beim Wohnungsbesitzer, von der Gebäude-steuer (s. d.), welche das im Wohnbause festgelegteCapital zum Steuerobjecte hat, und die Steuer-zahlung vom HauSeigenthümer einfordert, wenndiese auch im Wege des höheren Miethzinses meisten-theils ebenfalls vom Wohnungsbesitzer getragenwird. Als Steuereinheit für die M. dient entwederdieHöhe des für die Wohnung vomMiether bezahl-ten, und im Falle Hauseigenthum und Wohnungs-besitz in einer Person zusammenfallen, eingeschätz-ten Wohnuugszinses, u. ist dann eigentliche M.,wie sie in Deutschland, Österreich u. seit 1851 auchin England an Stelle der früheren Thür- u. Fenster-steuer besteht; oder es wird angenommen, daß sichin der Anzahl u. Größe der zur Wohnung gehörigenThür- u. Fensteröffnungen (wie früher in der Zahlder Feuerherdstellen) der Werth der Wohnung fürden Besitzer darstelle, und als Thür- n. Fenster-stener eingehoben, wie in Frankreich, Belgienu.denNiederlanden, u. zwar dort in Vereinigung mit derMobiliarstener ((Kontribution inobistörs), einerArt Personal-Einkommensteuer, durch welche Ber-einigung die Thür- u. Fenstersteuer jedoch den Cha-rakter als Verbrauchssteuer verliert. Die eigentlicheM. wird entweder mit einem gewissen Procentsatzedes bezahlten oder eingeschätzten Miethzinses, odermittels eines auf die Währungseinheit des Wohn-zinses gelegten Zuschlages, z. B. in Wien mittels 7Kreuzern von jedem Gulden Miethzins, eingehoben.Was nun die Gerechtigkeit u. Zweckmäßigkeit solcherDi. betrifft, so ist es zwar richtig, daß Art u. Größeder Befriedigung des Wohnungsbedürfniffes bis zueinem gewissen Grade mit der Größe des Vermö-gensbesttzes, vielleicht auch des Einkommens derWohnungsbesitzer in Wechselwirkung stehen; alleines darf doch auch nicht übersehen werden, daß Ver-mögen u. Einkommen Maß und Art der Wohnungdurchaus nicht allein bestimmen, daß der Besitz einerWohnung überhaupt zu den nothwendigsten Lebens-bedürfnissen u. Arbeitsmitteln gehört u. daß für den-selben daher auch die Größe der Familie u. die Artdes Berufes u. Erwerbes entscheidend einwirkt. Wirdnun die M. mit gleichem Steuerfuße für alle Wohn-ungen erhoben, so ist es klar, daß ein sehr verschie-denartiger Steuerdruck auf den Einzelnen fallenwird, u. daß gerade die ärmeren u. arbeitenden Ge-sellschaftsklassen am härtesten davon betroffen sind.Die M. wirkt also nicht weniger ungerecht, als jedeandereArt auf denVea'brauch nothwendiger Lebens-