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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
Entstehung
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Absicht bei der Kolonialpolitik. ll05

englische Kaufmannschaft bei Gründung der ostindischenKompagnie zurückgelegt hat, und (hört! hört! rechts)den Interessenten der Kolonie zugleich das Regierenderselben im wesentlichen zu überlassen und ihnen nurdie Möglichkeit europäischer Jurisdiktion für Europäerund desjenigen Schutzes zu gewähren, den wir ohnestehende Garnison dort leisten können.

Ich denke mir also, daß man dann entweder unterdem Namen eines Konsuls oder eines Residenten beieiner derartigen Kolonie einen Vertreter der Autorität desReiches haben wird, der Klagen entgegenzuuehmen hätte,und daß irgend eines unserer See- und Handelsgerichte- sei es in Bremen oder Hamburg oder wo sonst -die Streitigkeiten entscheiden wird, die im Gefolge derkaufmännischen Unternehmungen entstehen könnten.

Unsere Absicht ist, nicht Provinzen zu gründen,sondern kaufmännische Unternehmungen, aber in derhöchsten Entwickelung, auch solche, die sich eine Sou-veränität, eine schließlich dem Deutschen Reich lehnbarbleibende, unter seiner Protektion stehende kaufmännischeSouveränität erwerben, zu schützen in ihrer freien Ent-wickelung sowohl gegen die Angriffe aus der unmittel-baren Nachbarschaft als auch gegen Bedrückung undSchädigung von seiten anderer europäischer Mächte.Im übrigen hoffen wir, daß der Baum durch die Thätig-keit der Gärtner, die ihn pflanzen, auch im ganzen ge-deihen wird, und wenn er es nicht thut, so ist die Pflanzeeine verfehlte, und es trifft der Schade weniger dasReich, denn die Kosten sind nicht bedeutend, die wirverlangen, sondern die Unternehmer, die sich in ihrenUnternehmungen vergriffen haben. Das ist der Unter-schied: bei dem Srfftem, welches ich das französische