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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
Entstehung
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Die Frühjahrssession des Reichstages 188-1.

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demschen Interessen vorher durch einen Vertrag sicherzustelle»,welcher uns dort volle Handels- und Verkehrsfreiheit gewähre.Auf diese Weise sei also Se. Majestät der Kaiser bestrebt, deindeutschen Handel das weite Gebiet von Zentralafrika zu freierEntfaltung offen zu halten.

Was die Form anbelangt, in welcher der Niederlassung vonAngra Pequena der Schutz des Reiches zu teil werden solle, soschwebe der Regierung vor, derselben einen kaiserlichen Schutzbriefzu erteilen, ähnlich wie solche unter dein Namen Uozml Odartorenglischerseits der Ostindischen Kompagnie und neuerdings der Nord-borneogesellschaft gewährt worden seien. Es werde sich hieranvielleicht die Errichtung von Kohlenstationen und eine Ausdehnungdes Konsularsystems knüpfen.

Dieses System könnte eventuell auch auf andere Unternehmungendieser Art an der afrikanischen Küste und in der Südsee angswendetwerden.

Sein früheres Vertrauen, daß die deutschen Unternehmungenunter englischem Schutze sich ausreichend sicher fühlen würden, sei,wenn auch nicht der großbritannischen Regierung gegenüber, so dochdurch das Verhalten englischer Kolvninlregierungen erschüttert wor-den. Er erinnere z B. daran, daß es nötig gewesen sei, jahrelanggegen die Nichtachtung der vor der englischen Besitzergreifung aufden Fidschiinseln durch Deutsche gemachten Landerwerbungen zuremonstrieren. Neuerdings hätten die australischen Kolonialregie-rungen nicht nur ungemessene Ansprüche auf unabhängige Gebietein der Südsee erhoben, sondern zugleich auch das Prinzip prokla-miert, daß alle vor einer eventuellen englischen Besitzergreifunggemachten Landerwsrbungsn in diesen Gebieten null und nichtigsein würden.

Frage man nach den Mitteln, welche das Reich besitze, um diedeutschen Unternehmungen in fernen Gegenden wirksam zu schützen,so komme vor allem der Einfluß des Reichs und der Wunsch unddas Interesse anderer Mächte, mit ihm in freundschaftlicher Be-ziehung zu stehen, in Betracht. Wenn man im Auslande de» festenWillen der deutschen Nation erkenne, jeden Deutschen nach derDevise civis Uomanns sum zu schützen, so werde es nicht schwerfallen, diesen Schutz ohne besondere Kraftanstrengung zu gewähren.Wenn freilich das Ausland sehen müßte, daß wir nicht einig wäre»,