Druckschrift 
13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
Entstehung
Seite
289
Einzelbild herunterladen
 

Erste Eröffnung über koloniale Pläne. 282

den Akten über die faktische Ausdehnung des englischen Kolonial-besitzes wohl möglich gewesen wäre. Cs sei vielmehr eine Korre-spondenz zwischen London und Kapstadt eingeleitet worden, welchedort so aufgefaßt wurde, als wenn wir den Schutz Englands fürdie deutsche Niederlassung herbeiwünschten. In Kapstadt sei eineMinisterkrisis hinzugekommen und dadurch die dortige Beschluß-fassung verzögert worden. Als dieser Hergang hier bekannt ge-worden, sei es angezeigt erschienen, zur Beseitigung jener irrtüm-lichen Annahme durch den deutschen Konsul in Kapstadt die dortigenBehörden zu benachrichtigen, daß Herr Lüderitz mit seinen Nieder-lassungen unter dem Schutze des Reiches stehe. Dies sei die Be-deutung des Telegramms vom 24. April, welches zugleich auchder englischen Regierung mitgeteilt wurde. Seit einer gesterneingelaufenen telegraphischen Nachricht aus London dürfe er dieFrage als dahin entschieden ansehen, daß die englische Regierungnicht glaube, auf den fraglichen Küstenstrich einen Rechtsanspruchzu besitzen, und daß auch die Kapregierung infolgedessen die deutscheErwerbung respektieren werde.

Der Herr Reichskanzler konstatierte ferner die vorhandene Ab-sicht, auch andere, in ähnlicher Weise entstandene oder entstehendeNiederlassungen unter den Schutz des Reiches zu stellen.

Die Frage wegen Sicherstellung der deutschen Interessen imKongogebiete sei insofern etwas verwickelter, als es sich hierbei umVerhandlungen mit vielen Mächten handle. Der Meinungsaustausch,in den wir hierüber mit anderen Regierungen eingetreten seien,habe ergeben, daß die Ansprüche Portugals auf das untere Kongo-gebiet nicht anerkannt würden. Auch sei man im Interesse desHandels nicht geneigt, einer Ausdehnung der portugiesischen Ko-lonialverwaltung zuzustimmen. Dagegen werde jetzt mit Portugalund den anderen seefahrenden Staaten darüber verhandelt, wie dieKongofrage durch ein gemeinsames Abkommen geregelt werdenkönne. Der Erfolg lasse sich noch nicht mit Gewißheit voraus-sehen; doch sei kein Grund vorhanden, an dem Zustandekommeneiner Verständigung zu zweifeln. Die Errichtung neuer Freistaatenam Kongo auf der Grundlage der von der internationalen afrika-nischen Gesellschaft, die er nach ihrem Krystallisationspunkt diebelgische nennen wolle, aufgestellten Gesichtspunkte sei ein Unter-nehmen, das wir zu unterstützen gedächten, falls es gelinge, die

1ü

2 «.