170 Die Frühjahrssession des Reichstages 1884.
Ueberzeugung nach durch das Maß des Haftpflichtgesetzesgeboten; denn ich betrachte es als die erste Aufgabe einesSchrittes auf diesem Gebiete, die Mängel, die sich anden ersten Versuch von 1871, an das Haftpflichtgesetz ge-knüpft haben, zu beseitigen. Der Herr Abgeordnete vonVollmar hat sich dahin ausgesprochen, daß man das Haft-pflichtgesetz früher nicht schlecht genug machen konnte undnun doch an dieses Haftpflichtgesetz anknüpfte. Abergerade dadurch, daß das Haftpflichtgesetz viele Mängelhat, ist ja die Anknüpfung an dasselbe geboten. DieGesetzgebung muß sich damit beschäftigen, Durchführungs-mängel zu beseitigen, ehe sie neue Eroberungen auf demGebiete der Nützlichkeit zu machen bestrebt ist. Damitist die Anknüpfung an das Haftpflichtgesetz gegeben. DieKlagen darüber, die uns zugekommen sind, sind ziemlichallgemein, jedenfalls allgemein genug bekannt, um micheiner Rekapitulation derselben hier zu überheben. DasResultat ist für uns gewesen: das Haftpflichtgesetz hatnicht zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Arbeiterund Arbeitgeber, wie wir es anstreben, beigetragen. Inwelcher Art seine Mängel schließlich zu beseitigen sind,ob es nützlich sein kann, die Ungewißheit und die Chancender Prozesse, die Veranlassung zu Verstimmungen, diedas Haftpflichtgesetz geboten hat, auf alle Betriebe aus-zudehnen, das will ich hier nicht erwägen, dazu werdenwir später Zeit haben.
Der Herr Abgeordnete von Vollmar hat darüberseine Verwunderung ausgesprochen, daß wir nicht vor-wärts gekommen sind mit dieser Gesetzgebung seit meh-reren Jahren, daß wir neue und andere Vorlagen machen.Ja, meine Herren, unsere Schuld ist das ja nicht. DerHerr Abgeordnete Bamberger hat gestern den Beruf der