Wenigstens etwas.
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torra iuooAuita. zu erforschen. Das Feld dieser Gesetz-gebung ist zuerst mit der Haftpflicht im Jahre 1871 vonDeutschland betreten worden und von den übrigen Re-gierungen bisher nur im Anschluß an die mehr theore-tischen als praktischen Vorgänge der diesseitigen Gesetz-gebung angeschnitten worden — von einigen mehr, vonandern weniger. Da haben wir uns schließlich überzeugt,daß die Schwierigkeiten um so größer sind, je breiterdie Front ist, in der wir zuerst auftreten und durch dieenge Pforte Ihrer Zustimmung zu marschieren versuchen.Wir haben uns — und zwar auf meinen eigenen Antrag,und deshalb gerade halte ich es für meine Pflicht, michdarüber auszusprechen — wir haben uns zunächst aufden engsten notwendigen Rahmen beschränkt. Mein Kollegevon Bötticher hat gestern schon auseinandergesetzt, daßwir damit nicht die Absicht verbinden, die übrigen Be-rufszweige fallen zu lassen und nicht zu berücksichtigen,sondern daß wir uns nur vor den Gefahren in acht neh-men wollen, aus die das Sprichwort hinweist, daß dasBessere des Guten Feind ist, und daß, wenn man zuviel im einzelnen versucht, man Gefahr läuft, gar nichtszu erreichen. Ich möchte, daß wir und der gegenwärtigeReichstag das Verdienst hätten, wenigstens etwas, wenig-stens den ersten Anfang auf diesem Gebiete zu machen,und auch darin den übrigen europäischen Staaten vor-auszugehen. Die Beschränkung ist geboten durch dieBetrachtung, daß, je breiter und umfassender die Vorlageist, je mehr Interessen berührt sind, desto mehr Wider-spruch sie bei den Trägern dieser Interessen nach dereinen oder andern Richtung hin wachrufen und hier zurSprache bringen muß, daß also die Annahme destoschwieriger ist. Das Maß der Beschränkung war meiner