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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
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Die Laskersche Resolution.

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pflegten und beförderten Wohlwollens, welches nur füroppositionelle Zwecke durch private Einwirkungen, auf dieich nicht zurückkommen will, utilisiert worden ist gegenmich oder hat utilisiert werden wollen gegen mich. Diegünstige Meinung, die in Amerika für Deutschland vor-handen war, hat man benutzt, um eine Resolution inihrer Totalität zum Anträge zu bringen, deren Einzel-heiten sich der genauen Prüfung entzogen.

Nun würde ich diese Resolution ja ohne weiteresan den Reichstag befördert haben, und ohne mich aufdie prinzipielle Erörterung der Frage einzulassen, obKommunikationen von Parlament zu Parlament völker-rechtlich ohne direkte oder indirekte Vermittlung desbeiderseitigen Staatsoberhauptes überhaupt thunlich sind,würde ich Amerika gegenüber das Völkerrecht nicht soauf die Wagschale gelegt haben. Daran hinderte michindessen eine Wendung, die in dieser Resolution ent-halten war, die sich nicht auf den allgemeinen Ausdruckder Sympathien für die Person des Verstorbenen oderfür Deutschland beschränkte, sondern die Ueberzeugungaussprach, daß die politische Thätigkeit des Verstorbeneneine für Deutschland nützliche gewesen sei ich werdedarauf zurückkommen. Diese Klausel müßte jemand,der die Verhältnisse nicht näher kennte, hüben und drübenleicht für einen berechneten und beabsichtigten Stich aufdie Regierungspolitik, die deutsche, ansehen, so wie ichsie nach den Befehlen des Kaisers seit Jahren vertretenhabe, und so wie sie der Herr Abgeordnete Lasker seitJahren bekämpft hat. Hatte Lasker Recht, hat seinePolitik wirklich für Deutschland den Nutzen gestiftet, derihm in jenen Worten beigelegt wurde, dann hatte diePolitik des Kaisers und die meinige Unrecht, denn ich