Bismarcks Beruf nicht parlamentarisch. 123
muß ich ihm zuerst allerdings zugebeu, daß mir mit-unter die Zeit fehlt, alles zu hören und auf alles zuantworten. Auch selbst, wenn ich ganz gesund wäre,würde sie mir fehlen, denn ich habe nicht nur Neben-geschäfte außer den parlamentarischen, sondern meineigentlicher Beruf ist gar nicht der parlamentarische.Wenn ich als Reichskanzler hier erscheine, so ist meineLegitimation ziemlich zweifelhaft. Ich habe als preußischerBevollmächtigter ein Recht, hier zu erscheinen, aber dochdurchaus nicht die Pflicht; es ist ein freiwilliger Dienst,den ich der gegenseitigen Verständigung leiste, wenn ichüberhaupt hierher komme und mit Ihnen diskutiere; ichhabe eine verfassungsmäßige Verpflichtung dazu nicht;und wenn der König von Preußen sein Gewicht vondem Reichsboden mehr als bisher zurückziehen wollte,dann brauchte er bloß seinen Vertretern im Bundesratezu empfehlen, im Reichstage nicht mehr zu erscheinenund nicht mehr zu diskutieren. Das wäre nicht ver-fassungswidrig, denn wir haben keine Verpflichtung. Ichvertrete hier auch nicht meine Ansichten, sondern dieBeschlüsse des Bundesrats, der por vauM-a beschließt.Ich prästiere also ckiliAsntiam recht erheblich, wenn ichdiese Lücke der Verfassung überhaupt decke mit einerBereitwilligkeit, hier einzutreten; aber es wird auch derAnspruch, der an mich gestellt wird, dadurch übertrieben,daß viel zu wenig sachlich diskutiert wird (Lachen links),sondern jede Einwendung damit anfängt: der Herr Reichs-kanzler hat gesagt. Hätte er nun die größte Thorheitgesagt, so ändert dies, wie ich schon öfters bemerkt habe,in der Sache gar nichts; man greift immer viel mehrmeine Person an, meine Tendenz, meine Politik, manbleibt nicht bei der Sache; meine Person wird also