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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
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Die Kommunalsteuerlast.

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wenn ihr Mittel dazu bewilligt werden. Ich habe hiereine Angabe über Gemeindebesteuerungen mitgebracht,die es war dies in gewissen Gemeinden in der Rhein-provinz Berechnung der Steuerbelastung eines für188t/82 zur zweiten Klassenstufensteuer veranlagten, Grund-und Gebäudesteuer nicht entrichtenden Zensiten in ver-schiedenen rheinischen Gemeinden. Danach zahlt in derStadt Witten jemand, der 6 Mark Klassensteuer entrichtet,350 Prozent Zuschlag als Kommunalsteuer, worin dieSchnllast mit enthalten ist, da dieselbe auf den Kom-munaletat übernommen ist macht 21 Mark, 50 Pro-zent evangelische Kirchenauflage macht 3 Mark, zu-sammen wird aus den 6 Mark, die der Staat verlangt,30 Mark. In der Stadt Wattenscheid stellt sich dieselbeRechnung von 6 Mark durch denselben Zuschlag vonKommunalsteuer und evangelischer Schulsteuer aus 39 Mark20 Pfennig; in der Stadt Hattingen von 6 Mark auf34,08 Mark, in der Gemeinde Königsteele von 6 Markauf 42,60 Mark, in andern wieder auf 39 Mark rc.

Also Sie sehen, daß das eine sehr starke Belastungunsrer Gemeinden ist, und es ist zu vermuten, daß beidiesen Kommunalsteuern im ganzen nicht weniger Exeku-tionen stattfinden werden, als in den Staatssteuern, daßauch dort die Unzufriedenheit mit den bestehenden Ver-hältnissen künstlich genährt wird, namentlich in der Art,wie die Zuschläge zum Teil aufgebracht werden zurHäusersteuer, wobei die Schulden, die auf dem Hauselasten, vom Steuerobjekt nicht abgezogen werden. Rhei-nische und auch hannoversche Gemeinden sind, wie ausden öffentlichen Blättern bekannt ist, bei der Regierungeingekommen, man möchte ihnen gesondert gestatten, daßsie indirekte Steuern erheben. Sie sind also ihrerseits