> Die Steuerexekutionen in Preußen. 21
in seiner bürgerlichen Existenz für eine Zeitlang erschüttertwird. Ich weiß nicht, ob die Anzahl der Exekutionendieser Art, die die Klassensteuer mit sich führt, öffentlichhinreichend bekannt ist. Sie könnte es sein, denn dieDurchschnittsrechnungen davon sind in den Motiven zumVerwendungsgesetz, welches der preußische Landtag zuberaten keine Zeit hatte, den Abgeordneten in 600 Exem-plaren gedruckt zu Händen gegeben, sind aber dort tot-geschwiegen. In der damaligen Verhandlung und in derjetzigen über das Monopol habe ich auch keine Silbegehört über die Uebel, über die Leiden, die durch dasmindere Uebel des Monopols geheilt werden sollen.
Ich erlaube mir deshalb, da es in Preußen imLandtage totgeschwiegen worden ist. Ihnen aus der ge-druckten Begründung des Verwendungsgesetzes nachstehendeZiffern mitzuteilen. In dem Jahre 1879/80 — ich weißnicht, warum vom 1. Oktober zum Oktober datiert —sind zur Klassensteuer veranlagt gewesen Einzelsteuerndeund Haushaltungen in Preußen 5 087 470, davon be-trägt die Anzahl der wegen Klassensteuerrückstände voll-zogenen Pfändungen 438 973, (hört! hört! rechts) undzwar in der untersten Stufe der Arbeiter, die weiternichts wie ihrer Hände Arbeit haben, von der sie leben,254 160, (hört! hört! rechts) in der zweituntersten Stufe102 584, in der dritten noch immer 28 516. Die viertebis zwölfte sind nicht gesondert angeführt, aber auch inihnen, also in den vergleichungsweise wohlhabenden Klas-sen, haben noch immer 53 707 Pfändungen stattgesunden,die wirklich vollzogen werden konnten und einen Er-trag lieferten. Ich mache darauf aufmerksam, daß einesolche Pfändung um so empfindlicher wirkt, auf eine jehöhere Stufe der Steuer sie Anwendung findet. Die