20 Die Neichstagssession uon 1882—88.
Klassensteuer, an der wir allein unter den zivilisiertenNationen hiernach noch festhalten, trägt meines Erachtensin sich die Unmöglichkeit für die Steuerbehörde, einegleichmäßige gerecht? Verteilung der Steuern zu bewirken.Sie haben heutzutage doch noch circa 5 Millionen be-steuerte Positionen in Preußen — und können in diesenMassen, in den untern wirtschaftlichen Stufen ganz un-möglich die Verhältnisse des einzelnen Haushaltes, deseinzelnen Mannes, seine Erwerbsverhältnisse richtig beur-teilen, seine Gesundheitsverhältnisse, Familienverhältnisse,die lokalen Ausgaben, zu denen er wegen seiner beson-deren Stellung genötigt ist, das alles entzieht sich demUrteil der Behörde; letztere hat nur Kriterien, die nachallgemeiner Schablone auf jeden angewendet werden, dieaber nicht immer passen und sehr häufig drücken. Einegerechte gleichmäßige Verteilung der Steuern, so wie dieindirekten Steuern sich von selbst verteilen, wenn sie eineZeitlang bestanden haben, und sich wassergleich in dasrichtige Niveau setzen, ist bei der Kopfsteuer gar nichtmöglich, kein Steuerrat kann die Verhältnisse der Rekla-manten mit Richtigkeit beurteilen; schon das sprichtdagegen.
Ein noch viel stärkerer Grund aber dagegen ist dieNotwendigkeit der Exekution der Steuer, wenn sie nichtbezahlt wird, die Notwendigkeit, die Thatsache, daß mit-unter für einen rückständigen Betrag von 50 PfennigMobiliarwerte von 20 bis 30 Mark abgepfändet werden,und daß der Steuerpflichtige bei der Unmöglichkeit, dieseabgepfändeten Sachen im Wege der Exekution zu demvollen Werte zu verkaufen, den sie für ihn haben, umden Staat, den reichen Staat, den Fiskus, um 50 Pfennigzu bereichern, seinerseits um 15 oder 20 Mark geschädigt,