Die Barbarei der Klassensteuer.
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von Preußen nötigen, im Interesse seiner notleidendenUnterthanen vom Reiche die Eröffnung der Steuerquelle,die er seiner Zeit an das Reich abgetreten hat, zu ver-langen, zu fordern, zu erbitten — ich bin in der Not-wendigkeit, die Motive dafür kurz auseinanderzusetzen.Dieselben liegen erstens in dem Vorhandensein einerSteuer in Preußen, welche ich als den Rest frühererZeiten, des Feudalstaates, bezeichne, der Klassensteuer,des Kopfgeldes, der Besteuerung der Person, des Lebens,des Atmens, der Besteuerung der Existenz ohne Rücksichtauf irgend ein Objekt, an welches die Leistungskraft sichheftet, und ohne eine bestimmte Einnahme, welche mitder Steuer verbunden ist. Eine ähnliche — ich kannwohl sagen barbarische — Einrichtung in steuerpolitischerBeziehung existiert außer in Preußen und einigen ihmallliegenden norddeutschen Staateil meines Wissens nurnoch in Rußland in Gestalt des Kopfgeldes und in derTürkei; aber auch dort nur für die unterworfenen Völker-schaften dafür, daß sie überhaupt noch am Leben gelassensind. In Rußland scheint man doch durch die Thatsache,daß die zivilisierten Nationen in dem Fortschritt derZivilisation diesen Rest verschollener Zeiten von sich längstabgestreift haben, jetzt auch zu der Ueberzeugung gekom-men zu sein — Sie werden mit mir die telegraphischeNachricht gelesen haben, daß die russische Regierung denkaiserlichen Befehl erlassen hat, betreffend die Aufhebungder Kopfsteuer. Und doch war sie in Rußland lange nichtso drückend wie bei lins, allerdings zu einem hohen Satze,aber durch Vermittelung der Gemeinden; die Gemeindenwaren die Steuerzahler, die Gemeinden hatten ihrerseitsdie Unterverteilung und waren in der Lage, schonend zuhandeln und die Steuerexekutionen zu vermeiden. Die