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13 (1891) Bis an die Schwelle der Kolonialpolitik
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16 Die Reichstagssession von 1882 83 .

man sie in ein unvorteilhaftes, ich möchte sagen unge-rechtes Licht, was sie nicht ertragen kann. Für die Re-formen, welche die Regierung erstrebt, ist das Monopolnur Mittel, nicht Zweck; aber die finanziellen Reformen,welche den Zweck der Reichsregierung und ich kannsagen der verbündeten Regierungen bilden, sind da-durch besonders erschwert, daß die Verwendung der Be-schlußfassung der Landtage unterliegt, die Beschaffungder Mittel der Beschlußnahme des Reichstags. Es ent-steht dadurch für die Gegner der Regierung eine Art vonZwickmühle, hier im Reichstage, wenn eine Bewilligunggefordert wird, zu sagen: wir können nichts bewilligen,wovon die Verwendung nicht nachgewiesen und sicher-gestellt ist, und im preußischen Landtage oder inandern Landtagen, zu sagen: wir können nicht über dieVerwendung von Mitteln verfügen, so lange die Mittelnicht bewilligt sind. Daß man so von Pontius zu Pilatusgeschickt wird und mit der Reform nicht vorwärts kommt,das liegt auf der Hand, und diese Schwierigkeit ist vonden Gegnern der Regierung redlich ausgebentet worden.Ilm ihr zu entgehen und den Widerstand, ans den wirbei der Durchführung der Reform stoßen, einigermaßenzu paralysieren, ist die Gemeinschaftlichkeit der kaiserlichenund der königlich preußischen Regierungsquelle benutztworden, um gleichzeitig in einer Saison eine Vorlagein dem preußischen Landtage einem Landtage, derimmerhin die Majorität der Reichsangehörigen, 27 Mil-lionen, repräsentiert die Bedürfnisfrage erörtern zulassen und in derselben Saison nach Erörterung der Be-dürfnisfrage, auf welche gerechnet war, den Reichstagum irgend eine Bewilligung anzugehen. Diese Vorlagemußte notwendig eine konkrete Form haben, wir konnten