12 Die Reichstagssession von 1882—83.
zubringen. Wir waren in der Verfügung über diesesGebäude beschränkt, wie den Herren bekannt ist, durcheinen älteren Beschluß, der sie uns untersagte, so langeder Reichstag seinerseits nicht baulich untergebracht wäre.Das ist inzwischen geschehen, — infolgedessen der Nach-tragsetat; und ich glaube, Sie werden bei der schärfstenrechnungsmäßigen Prüfung, wobei wir zu jeder Auskunftbereit sind, finden, daß nicht eine Mark mehr verausgabtist als nötig.
Auch die Frage, ob ich als Reichskanzler budget-mäßig berechtigt und berufen war, hierbei meinen Dis-positionsfonds in Anspruch zu nehmen, ist vorher einersorgfältigen juristischen Prüfung unterzogen, und wir sindeinig darüber geworden.
Der Abg. Rickert erklärte hiernach, die von dem Reichs-kanzler vorstehend mitgsteilten Einzelheiten seien in der Budget-kommission nicht bekannt gewesen. Wäre konstatiert worden, daßdie frühere Dienstwohnung aus sanitätspolizeilichen Gründen ge-räumt werden mußte, so wäre die Sache nicht zur Sprache gebrachtworden. Er, der Redner, erkläre sich durch diese Auskunft vollkom-men befriedigt. Letzteres war nicht der Fall bei dem Abg. Lud-wig Löwe. Dieser bezeichnet» die Mitteilungen des Reichskanz-lers als ein vollständiges Novum für die Mitglieder der Budget-kommission und beantragte die Zurückverweisung der Angelegenheitin dieselbe zu nochmaliger Prüfung. Unter der Heiterkeit des Reichs-tages erklärte der Reichskanzler:
Ich ziehe die gegebenen Erklärungen sehr gernzurück, wenn dadurch der Geschäftsgang unterbrochenwird.
Der Antrag Löwe wurde darauf abgelehnt, der Nach-iragsetat mit den 50000 Mark bewilligt.