In Die Reichstagssession von 1880.
Ich erlaube mir zunächst meiuem Bedauern darüberAusdruck zu geben, daß es mir aus Gesundheitsrücksichtennicht vergönnt gewesen ist, den Verhandlungen des Reichs-tags früher und andauernd beizuwohnen. Wenn ich heutevon der mir vorgeschriebenen Zurückhaltung eine Aus-nahme gemacht habe, so bewegt mich dazu nicht die un-gewöhnliche Bedeutung der Vorlage, die uns beschäftigt,und über welche wir soeben das Referat gehört haben.
Die revidierte Elbschifffahrtsaktc ist seit sechs Jahren,seit 1874, in Vorbereitung, in Verhandlung, in Super-revision. Sie ist ursprünglich, soviel ich weiß, entworfenvon dem Herrn Abgeordneten, der soeben die Tribüneverläßt, in der Zeit, als er Minister war, in ihremganzen ausnahmslosen Inhalt. Wir haben diese sechsJahre hindurch über die Frage, ob sie ins Leben zuführen sei, beraten, — mir können auch noch sechs Jahredarüber beraten: es kommt dadurch in Deutschland undin unseren Beziehungen zu Oesterreich nichts ans derLage. Die alte Elbschifffahrtsakte von 1821, die nun-mehr 60 Jahre in Wirksamkeit gewesen ist, mit den Modi-fikationen, welche sie durch die Herstellung des DeutschenReiches, durch die Verminderung der Elbuferstaaten vonetwa 10 auf 2, nämlich Oesterreich und Deutschland, er-litten hat, durch die Reichsgesetzgebnng, welche die ent-gegenstehende Landesgesetzgebung seitdem aufgehoben hat,ist ein inoclus vivendi geworden, mit dem wir bisherohne Schwierigkeiten gelebt haben. Es ist eben für unskeine Lebensfrage. — Wenn ich sage, für uns, so mußich erwähnen, daß ich im Namen Seiner Majestät desKaisers spreche; es handelt sich nicht um eine Gesetzvor-lage, die Ihnen ans Grund von Bnndesratsbeschlüssengemacht wird, sondern um das Recht des Kaisers, Ver-