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Die Reichstagssession von I87!>.
hätte, welche der Herr Abgeordnete von Bethwann-Hollweg ihrgegeben hat, nnd nicht auf die Rekrimination übergegangen wäre,von der ich wiederholt sagen muß, daß sie ohne Zwang durch dasInteresse der Sache vom Herrn Reichskanzler geübt worden ist."Der Reichskanzler blieb den Bescheid nicht schuldig:
Ich glaube, die Diskussion wird überall den Ein-druck gemacht haben, daß die Grenze, die der Herr Ab-geordnete zuletzt fixierte, nicht verlasseil worden wäre,wenn der Herr Abgeordnete nicht das Wort ergriffenhätte; erst von dem Augenblick an hat sie meines Er-achtens die Grenze, die er selbst bezeichnte, verlassen.Ich habe mich vollständig in sachlichen Grenzen be-wegt. Der Herr Abgeordnete hängt sich an den einenAusdruck, mit dem ich diejenigen bezeichnet habe, die stetsfür die mildesten Strafbestimmungen, für die Herab-setzung der Strafbestimmungen sind; daran hängt er sich,um mich zu kennzeichnen als jemand, der ganzen Kate-gorien unüberlegte Vorwürfe macht. Ich halte das nichtfür unüberlegt, sondern halte es für notwendig, die Aus-drücke fo scharf und prägnant zu gebrauchen, daß sieauch im Publikum einen Eindruck machen, um klar zustellen, daß das Maß von Schutz, auf welches alle ehr-lichen Leute Anspruch machen, bei der jetzigen Lage derGesetzgebung uns nicht überall gewährt wird, daß unsreGesetzgebung in ihren Strafbestimmungen zum großenTeil zu milde ist.
Ich biir außerdem vollständig berechtigt, wenn ichdavon spreche, Versuche der Gesetzgebung zu erneuern,daß ich mich ohne Nennung irgend eines Namens andiejenige Richtung wende, die meines Erachtens die frühervorgelegten Gesetze in ihrer Wirkung zu sehr abgestumpfthat, damit die Herren ihrerseits sich der Folgen dessen,