Ausschluß der Öffentlichkeit.
41
noch hier wäre; nämlich ich hätte 1870 diesem Gesetzzugestimmt. Ja, meine Herren, damals habe ich in demBedürfnis, die junge und zarte Pflanze der deutschen Ein-heit nach allen Seiten und mit allen Mitteln zu pflegen,manchem zugestimmt, was weit entfernt von meiner poli-tischen Ueberzeugung lag. Meine Aufgabe war es da-mals, ebensowenig wie über wirtschaftliche Dinge nach-zudenken, über dergleichen im Vergleich zur Konsolidie-rung des Deutschen Reiches kleinliche Fragen ängstlich zusein. Jetzt können wir in Ruhe darüber diskutieren;hätten wir damals das Deutsche Reich nicht befestigt, dahülfe jetzt keilt Diskutieren. Ich habe diese Fragen imVerhältnis zu der größeren Aufgabe, die mir oblag, alsKleinigkeiten behandelt, und noch andre Konzessionen imStrafrecht und in andren Dingen gemacht, die mir, wieSie mir wohl glauben können, nach meiner ganzen son-stigen Ueberzeugung sehr gegen den Strich gingen, aberin meiner Lage ist Eigensinn unter Umständen ein Ver-brechen, in einer Lage, wo keine Verantwortlichkeit ist,kann man sich den Luxus erlauben.
Der Herr Vorredner hat dann gesagt, gerade in Eng-land gebe es kein Mittel, die Oeffentlichkeit und die Ver-öffentlichung auszuschließen. Nun, gerade in dem Fall,den er angeführt hat, ist die Oeffentlichkeit vollständigausgeschlossen worden durch die einfache Bemerkung desMr. King-Harman: „Ich bemerke, Herr Sprecher, daß ichFremde erblicke." Ich sehe hier auch sehr viele Fremde,es würde mir aber nichts helfen, wenn ich darauf aufmerk-sam machte*); in England hat es aber den Effekt gehabt,
*) Durch die Bemerkung eines Mitgliedes im englischen Par-lament : „Ich bemerke Fremde, Herr Sprecher," wird Her Präsidentgenötigt, das zuhörende Publikum entfernen zu lassen. In dem