Die Disciplinargewalt des Reichstages. 26
Ich sehe voraus, daß über diese Fragen große tief-greifende Kämpfe der wirtschaftlichen Interessen der Frei-händler, der Seestädte, wie der Herr Vorredner sie ver-tritt, um berechtigte Interessen gegenüber der Industrie,vielleicht auch gegenüber der Landwirtschaft, stattfindenwerden; das ist ganz unvermeidlich. Ein Kampf kün-digt sich beim Militär durch Artillerie an. Um jeder-mann zu benachrichtigen, ist das vielleicht nützlich. NehmenSie die Art, wie ich procediert habe, als Signalschüsse,aber nehmen Sie sie noch nicht als einen Kampf! DerKampf wird uns Jahre hindurch beschäftigen; aber ichhoffe, er wird zum Heil, zum Glück, zur ProsperitätUnsres Vaterlandes führen. (Bravo! rechts.)
Der deutsch-österreichische Handelsvertrag wurde vom Reichs-tage am 25. Februar 1879 definitiv genehmigt.
3. Die Disciplinargewalt !>es Reichstages.
4. Marz 1879.
Betreffend die „Strafgewalt des Reichstages über seine Mit-glieder" brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf ein, dessen H 1lautete: „Dem Reichstage steht eine Strafgewalt gegen seine Mit-glieder wegen einer bei Ausübung ihres Berufes begangenen Un-gebühr zu". Die von einer besondern Kommission zu verhängendenStrafen sollten bestehen in 1) einem Verweise vor versammeltemHause, 2) der Verpflichtung zu Entschuldigung oder Widerruf, 3) derzeitweiligen Ausschließung. Die Wiedergabe straffälliger Aeuße-rungen durch die Presse sollte mit Gefängnis von drei Wochen biszu drei Monaten geahndet werden. In der 14. Sitzung am 4. Märzhielt der Abgeordnete Lasker eine mehrstündige Rede gegen denEntwurf, wobei er besonders analoge Fälle aus dem englischenParlamentsleben heranzog und mit den Worten schloß: „Indemder Gesetzentwurf die Gleichheit zwischen den Mitgliedern des