12
Die Reichstagssession von 1879.
geantwortet haben, wenn ich nicht das Bedürfnis hätte,einige Thatsachen, die er anführte, richtig zu stellen.
Er hat mich in Widerspruch mit mir selbst darzu-stellen versucht dadurch, daß er mir die Verantwortlich-keit für den französischen Vertrag von 1862 zuschob,mit dessen Grundsätzen meine jetzige Politik in Wider-spruch tritt*). Meine Herren, wenn ich in Widerspruch
*) Zum bessern Verständnis des Folgenden seien hier diebetreffenden Stellen der Rede des Abgeordneten Richter angeführt:„Was speciell die Frage der Handelsverträge zwischen Deutschlandund Oesterreich betrifft, so haben wir ein Zeugnis in der Thron-rede vom 6. Februar 1878, worin es ausdrücklich heißt, daß inAnerkennung der hohen Bedeutung einer vertragsmäßigen Regelungunsrer Handelsbeziehungen zu Oesterreich-Ungarn und der günstigenWirkung, welche die seither bestehenden Verträge mit Oesterreichauf den Handel und die Industrie ausgeübt, die Kaiserliche Negie-rung nicht gesäumt habe u. s. w. In der letzten Thronrede wardagegen scharf betont, daß ein günstiger Erfolg der Handelsverträgennd der Zollpolitik seit 1865 nicht wahrnehmbar sei.. . Es ist all-seitig anerkannt, daß die Kundgebungen in einer Thronrede unterder Verantwortung des Reichskanzlers stehen, und ich bezweifle auchnicht, daß der Herr Reichskanzler die Verantwortung für den Inhaltdieser Stelle der Thronrede vollständig übernimmt. . . Es ist inDeutschland und in andern Ländern bisher unerhört gewesen, daßeine Regierung ihre eigne Politik einer solchen vernichtenden Ver-urteilung unterzogen hat, wie der Herr Reichskanzler mit seinerWirtschaftspolitik es in dieser Thronrede gethan hat... Die Handels-politik in der Zeit von 1865 bis jetzt ist das Verdienst des FürstenReichskanzlers in erster Linie; am 23. September 1862 ist er alspreußischer Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen in dasAmt getreten. In der Sitzung des Herrenhauses am 2. Oktober1862 sagte er u. a.: ,Es kommt der königlichen Staatsregierungin diesem Stadium der Frage vorzugsweise darauf an, daß diegesamte Landesvertretung, so verschieden auch der politische Stand-punkt des einzelnen sein mag, einig bleibt in der Bereitwilligkeit,die königliche Negierung in ihren Bestrebungen zur gedeihlichen