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Das Socialistengesetz von 1878.
aufrichtigen Versuch zu machen, mit den Mitteln, welchedieses Gesetz ihnen gewähren wird, die Krankheit zuheilen, von der unser Gemeinwesen ergriffen ist. Solltedie Erfahrung den Beweis liefern, daß dies nicht aus-reichend der Fall ist, so werden die verbündeten Regie-rungen in der Lage sein, sich wiederum vertrauensvollan Ihre Unterstützung zu wenden, wo die jetzigen Mittelnach der Ueberzeugung der Regierungen nicht ausreichensollten. Sie werden das thun, sei es ans dem Wegeder Reform unsrer allgemeinen Gesetzgebung, was dasErwünschteste sein würde, sei es durch Vervollständigungdes eben votierten Gesetzes. Das letztere aber wird vor-aussichtlich der Fall sein in Bezug auf die Dauer, fürwelche dieses Gesetz eben gegeben ist (Hört! links); dennniemand unter uns hat sich der Hoffnung hingeben können,daß die hiermit beginnende Heilung der Schäden indritthalb Jahren vollendet sein werde. Die verbündetenRegierungen schöpften aber aus dem Verlaufe dieserSitzung die Zuversicht, daß auch dann, nachdem siedurch loyale Ausführung des Gesetzes das Vertrauendes Reichstages gerechtfertigt haben werden, die Hilfeund der Beistand, die Mitwirkung des Reichstages indem Maße des Bedürfnisses ihnen nicht fehlen wird.
In diesem Vertrauen, meine Herren, bleibt mirnur noch übrig, die formale Aufgabe, welche mir dieAllerhöchste Botschaft erteilt, zu vollziehen: ich erkläreim Namen der verbündeten Regierungen auf BefehlSr. Majestät des Kaisers die Sitzungen des Reichtageshiermit für geschloffen.
Die amtliche Verkündigung des Socialistengesetzss erfolgteam 22. Oktober 1878.