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Das Socialistengesetz von 1878.
blicken sehen; und so entgeistet in der Beurteilung solcherSachen, wie unser Strafrichter das zum Teil auffaßt,so buchstäblich ist der Leser dieser Zeitung nicht, der hatein feineres Verständnis als der Strafrichter für dieseNuancen, der weiß, was die Presse sagen will, wennauch der Strafrichter das nicht zugibt.
Mich hat die Lektüre aber doch nicht gerade ausdie Wendung der Sache vorbereitet, die eine tief be-trübende und für unser natidnales Gefühl demütigendeist. Ich konnte nicht glauben, daß ein Monarch,der mehr als irgend ein lebender — und ichmöchte wohl sagen, auch als ein der Vergan-genheit ungehöriger -- mit Einsetzung seinesLebens, seiner Krone, seiner monarchischenExistenz gethan hat, um die Wünsche und Be-strebungen seiner Nation zu verwirklichen,der dies mit einem gewaltigen Erfolge unddabei doch ohne jede Ueberhebung gethan hat,der dabei ein milder, volkssreundlicher Re-gent geblieben ist, eine populäre Figur, . . .wenn der von hinten mit Hasenschrot znsam-mengeschossen wird, ja meine Herren, andieses Verbrechen reicht kein andres heran,da ist man wirklich ans jedes andre auch gefaßt. DieserBlitz bei Nacht — doch, wie bekannt, geschah es ja aniTage — hat weithin die Situation beleuchtet, und hatauch in die Wählerkreise der ganzen Monarchie hineingeleuchtet, glaube ich; ich halte für richtig, was einArtikel der Nationalzeitung vor kurzem sagte, daß dieWähler aller Abgeordneten, also auch des Zentrumsund der Fortschrittspartei, mit alleiniger Ausnahme derSocialdemokraten, von ihren Abgeordneten erwartet