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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Das Socialisteugesetz von 1878.

mung geblieben ist, und wo alle mit der Regierung un-zufriedenen Elemente sich in einein großen Körper ver-einigen, den ich den negativen nennen will, der für jedelegislative Operation der Regierung unzugänglich ist, -da kann man sich eigentlich nicht wundern, daß die Ge-fahr zu der Höhe angeschwollen ist, die vorliegt, und daßwir hier in Berlin zwischen 60 000 und 100 000 wohl-organisierte, in Vereinen gegliederte Männer haben, diesich offen zum Kampfe gegen die bestehende Ordnung undzu dem Programm, wie wir es kennen, bekennen. Daßunter diesen Umständen die Gewerbsthätigkeit, der Kre-dit, der Aufschwung der Industrie in Berlin leiden muß,ist natürlich; denn für den, der hier ein Kapital anlegensoll, oder der einein andern ein Kapital leiheil soll, inder beunruhigten Phantasie eines ans Verlust vorberei-teten Eigentümers hat doch diese Masse, diese Organi-sation von 60 000 bis 100 000 Menschen den Charaktereiner feindlichen Armee, die in unsrer Mitte lebt undnur noch nicht den Moment gefunden hat, wo sie überden Eigentümer, den leichtfertigeil Kapitalisten, der hieretwas anlegen will, Gericht halten kann, um ihm daswohlerworbene Eigentum zu entziehen oder zu beschränkenoder ihm die Verfügung darüber überhaupt zu nehmen.Also die Frage der Verbesserung unsres Verkehrswesens,oder die Verbesserung der Lage der Arbeiter, will ichlieber sagen, und die Frage der Soeialisten, das sindzwei Bestrebungen, die sich gegenseitig ausschließen; so-lange die socialistischen Bestrebungen dieselbe Höhe haben,wie jetzt, wird aus Furcht vor der weiteren Entwicklungdas Vertraueil und der Glaube im Innern nicht wieder-kehren, und deshalb wird die Arbeitslosigkeit auch so-lange, wie die Soeialdemokratie uns bedroht, mit ge-