Die Milde des Strafgesetzes. 223
ordentlich gestiegen; sie sind durch die außerordentlicheMilde unsres Strafgesetzes gestiegen, und wenn wir siebis zu so schweren Verbrechen sich haben aufschwingen sehen,wie geschehen, so trägt dazu auch nicht unwesentlich bei,daß der Glaube an die Vollstreckung einer erkanntenTodesstrafe geschwunden ist. Wird der Mörder nichthingerichtet, was steht ihm dann bevor? Gefängnis. DieHoffnung bleibt ihm, daß ein gelungener Putsch seinerpolitischen Freunde ihn freimachen kann und aus einemSträfling zu einem Helden der Partei stempelt; es schwebtihm auch die dunkle Hoffnung auf eine Amnestie vor,daß man beim Regierungswechsel oder sonst eine AnzahlMenschen, über deren Unschädlichmachung man sonst frohist, wieder auf die Gesellschaft loslassen werde. (Heiter-keit.) Das ist meines Erachtens eines der mächtigstenMotive, welches auf die Verwegenheit des Verbrecherseinen ganz wesentlichen Einfluß hat, und ich bin SeinerMajestät und Seiner Kaiserlichen Hoheit außerordentlichdankbar, daß wir an Hödel endlich 'mal ein Beispielgesehen haben, daß die Obrigkeit das Schwert noch zuhandhaben versteht. (Bravo! rechts.)
Wenn auf diese Art und Weise es nun eigentlichnicht so sehr zu verwundern ist, daß die Gefahr ange-schwollen ist, wenn wir sehen, daß der ungeheure Schwin-del in den Geschäften in den ersten Jahren nach demKriege von einem vollständigen Verfall der Geschäfte ge-folgt ist, und viele Leute, die eine Zeitlang einen großenVerdienst gefunden hatten, denselben nicht mehr haben,so kann es eigentlich nicht wundern, daß die Sache unterso exceptionellen Verhältnissen, unter so neuen Verhältnissen,wie unsre ganze deutsche Gesetzgebung, wo so manchesdurch die Plötzlichkeit unsrer Verschmelzung in Verstim-