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Das Socialistengesetz vvn 1878.
daß wir im Kampfe mit unfern Nebenbuhlern diesespopuläre und von der früheren Frankfurter Versammlunghinterlassene Mittel hätten ablehnen sollen; eine festeUeberzeugung von der Wirkung der einzelnen Wahlsystemehabe ich damals schwerlich gehabt. Es ist das wohlauch für niemand leicht, obgleich wir nun schon einelangjährige Probe der Wirkung verschiedener Wahlsystemein denselben Ländern nebeneinander haben. Wir habenja einen Reichstag infolge des allgemeinen Stimmrechts;wir haben ein andres Wahlsystem im preußischen Land-tage. Nun, meine Herren, es sind ja viele, die Mit-glieder beider Versammlungen sind, sie können sich docheinigermaßen ein Urteil über die Wirkung der beidenSysteme in demselben Lande bilden, und jeder wird sichja sagen können: die eine oder die andre Versammlungmacht einen wichtigeren, würdigeren, besseren parlamen-tarischen Eindruck oder nicht. Ich will lieber, wird dereine sagen, mit dem Reichstage verkehren, der andre sagtvielleicht, mit dem Landtage. Meine Herren, ich nullda kein Konklusum ziehen, ich will weder dem Landtagetwas Unangenehmes, noch dem Reichstag eine Schmei-chelei sagen; aber ich verkehre lieber hier inmitten derErgebnisse des allgemeinen Stimmrechts, trotz der Aus-wüchse, die wir ihm verdanken. Die Nachweise, warum,überlasse ich jedem selbst zu finden, der beide Versamm-lungen kennt, aber ich kann mich nicht dazu verstehen,zuzugeben, daß das allgemeine Stimmrecht durch seineErgebnisse bisher ad absurdum geführt wäre, und daßein andres, namentlich ein besseres, sein Examen bereitsbestanden hätte. Es wird ja auch bei uns der Wählermit der Zeit urteilsfähiger werden, er wird nicht mehrden beliebigen Versicherungen seines Abgeordneten, seines