Anerkennung der partikularen Rechte.
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die Gedankenflüge beschäftigt, die sich daran knüpfenkönnen, wenn dieser Inhalt sich verwirklicht*).
Der Herr Vorredner hat einem Gedanken in einerschärferen Weise, als bisher geschehen ist, Ausdruck ge-geben, in einer Weise, die mich nötigt, doch eine modi-fizierte Stellung zu diesem Thema zum Ausdruck zu bringen,nämlich den Gedanken, daß die ganze Reichsverwaltungschließlich durch preußische Ministerien direkt zu führen sei,nicht bloß thatsächlich, sondern daß dieser Thatsache auch inder Form Ausdruck gegeben werden sollte. Es ist diesin den ersten Jahreil des Norddeutschen Bundes bis zueinem gewissen Grade der Fall gewesen, als wir Reichs-beamte und Reichsinstitutionen überhaupt noch nicht hatten.Ich betrachte es aber als einen wesentlichen Fortschritt,daß wir uns davon entfernt haben, daß wir eigneNeichsbeamte und Reichsinstitutionen haben und alsAufgabe der Thätigkeit eines jedesmaligen Reichskanzlersnur die, die Friktionen dieser neuen Reichsinstitutionen mitden althergebrachten Institutionen der einzelnen Staatenzu vermeiden und zu vermitteln, soweit er kann. Daist nun der schwarz-weiße Anstrich der Sache geradenicht das richtigste Mittel, rein äußerlich, wir hängenaber sehr von Aeußerlichkeiten ab. Um das vor Augen
*) Der Abgeordnete von Kleist-Retzow hatte sich u. a. ge-äußert: „Ich halte eine solche Vertretung der Aemter zur gedeih-lichen Entwicklung unsrer Verhältnisse für notwendig, daß derbetreffende preußische Ressortminister die Verwal-tung übernimmt, denn bei der größten Hochachtung vor demBundesrat: derselbe ist doch außer stände, mit L8 Personen oderauch in seinem Ausschuß die Reichsverwaltung, z. B. die Finanzeneinheitlich in konzentrierter Leitung in die Hand zu nehmen u. s. w.Die Reichsverwaltungen müssen allmählich in die Hände der preußischenMinister übergehen."