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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Stellvertretung des Reichskanzlers. 145

maßgebenden finanziellen Persönlichkeiten liegen; wieüberhaupt in allen Sachen Personen wirksamer sind alsInstitutionen, so auch hier. Zum Teil liegt es aberdoch in den Einrichtungen, die wir hatten, und die ichschon vorhin als fehlerhafte bezeichnte; ich meine zweiFinanzministerien, eins für das Reich, eins für Preußen,eins im Besitz der ergiebigen melkenden Kuh der indi-rekten Steuern, das andre im Besitz des ziemlich ausge-bauten Bergwerks der direkten Steuern, die nicht not-wendig durch unsre Institutionen gezwungen waren, sichzu verständigen oder eins die Meinung des andern an-zunehmen. Diese beiden großen Ministerialkörper, dasganze Reichskanzleramt in seinem Zuhange, und dasganze preußische Ministerium, haben mir schließlich denEindruck von zwei Lokomotiven gemacht, die sich auf dem-selben Geleise befinden und sich weder ausweichen nochaneinander vorbeikonnten, und keine fährt rückwärts,um der andern Platz zu machen. Sie hatten ihre un-abhängige Ueberzeugung, ihre unabhängigen Nessortbe-rechtigungen, und je nachdem die Lokalität und die Um-stände den einen begünstigten, zog sich der andre in einergewissen Verstimmung zurück, die eigentlich nicht derSache hätte gelten sollen, sondern mehr im persönlichenAnsehen lag. Indessen wir bleiben alle Menschen, undwenn man daher das Hindernis nicht aus dem Wegeräumt, kommt man zu keiner Verständigung.

Die ursprüngliche Stellung des Reichskanzleramts,wie sie unter dem Herrn Präsidenten Delbrück ihrenAufschwung nahm, war eine Institution, die zur För-derung der Ausbildung des Reichsgedankens und desReichspersonals sehr wesentlich beigetragen hat, die aber,bis zu einer gewissen Größe angeschwellt, notwendig auf-

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