138
Die Reichstagssession von 1878.
sehr froh, daß wir etwas Halbweg Annehmbares, wennauch nur mit einer Stimme Majorität, in der Beziehunggewonnen hatten, ohne zu einem Bruch der Verhand-lungen mit den Negierungen zu kommen, die wir un-möglich vergewaltigen konnten, und ohne über das, wosie zugestimmt hatten, hinauszugehen. Es stand schondamals fest, daß die verbündeten Regierungen auf dieAnträge, die damals mit einer Stimme Majorität ab-gelehnt wurden, nicht eingegangen wären. Ich habedeshalb darauf verzichtet, eine deutlichere Stellvertretungs-frage auch im Artikel 17 anzuregen, indem ich Sr.Majestät dem Kaiser sagte: das ist eine Sache, die manin der dienstlichen Praxis regulieren kann; der Kaiseroder damals das Präsidium, der König von Preußen,kann dem Kanzler befehlen: ich verlange jedesmal meineGenehmigung zu geben; und der Kaiser kann denjenigenKanzler, welcher sich dem nicht fügen will, an jedemTage entlassen; es ist also nicht nötig, daß das Schicklich-keitsbedürfnis erfüllt wird, ans die Gefahr hin, daß eineMajorität mit einer Stimme sich in einer kitzlichen undschwierigen Sache gegen uns bildet.
Ich bin also niemals, zehn Jahre lang nicht, zwei-felhaft gewesen, daß ich als Kanzler ganz berechtigt wäre,durch Substitution mit kaiserlicher Genehmigung mireinen Gesamtstellvertreter zu schaffen, auf den auch dieKontrasignatur übergehen würde. Ich war mir vonHause aus um so weniger zweifelhaft darüber, als derReichskanzler, mindestens bis zu der neuen Revision derVerfassung von 1870, vielleicht bis zum Reichsbeamten-gesetz von 1873, einfach ein preußischer Beamter war.
2 ) Man wolle Band 111, Seite 183 ff. Nachlesen.