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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Reichstagssession von 1878.

budgetmäßige Sanktion des Reichstages zu erbitten, durcheinen Nachtragsetat. Auch das spricht gegen die Mög-lichkeit, das Reichskanzleramt, eine Schöpfung kaiser-licher Verordnung, mit dem Bureaudienst, der mir fehlt,zu betrauen.

Der Herr Vorredner scheint überhaupt mit denmonarchischen Prärogativen ziemlich kurzen Proceß zumachen; dem König von Preußen gönnt er seine Kabinetts-räte oder seinen Kabinettsrat nicht mehr. Das halte ichdoch für eine ziemlich müßige Frage: wo ist der Mo-narch, namentlich bei der Beteiligung, wie ein preußischerKönig sich seinen Regierungsobliegenheiten widmet, derdies allein leisten könnte, auch nur alle Sachen zu prüfe»,die er zu unterzeichnen hat, und die ihm von den Mini-stern kommen. Und streichen Sie die Kabinettsräte, sowird derselbe Dienst in subalterne Hände herabfallen, oder,was der Herr Vorredner vielleicht vorzieht, in militä-rische. Das Institut der Generaladjutanten ist in Preußensehr mächtig gewesen; ich erinnere an den General vonGerlach, der war seiner Zeit, zuweilen wenigstens, fastmächtiger als der Minister v. Manteuffel; ich weiß nicht,ob dem Herrn Vorredner das als Ideal vorschwebt, mirist das legale Institut eines wissenschaftlich, technischund bureaukratisch gebildeten Kabinettsrats, der vielkürzere Zeit braucht, um sich hineinzuleben, noch immerdas angenehmere gewesen; ohne ein solches Kabinettkann in unsren verwickelten Verhältnissen ein Monarchnicht existieren, und der Herr Vorredner hat früher diesenInstitutionen und den Höfen viel näher gestanden, ichglaube er sollte sich doch auch darüber die Meinung ge-bildet haben, daß es sich dabei nur um Namen handelt,die Institution ist ganz unvermeidlich. Und die Befürch-