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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Persönlichkeit parlamentarischer Angriffe. 123

Dadurch wurde der Maugel der jetzt beautragteuEinrichtung mir schon damals empfindlich, als dasReichskauzleramt noch die Gesamtheit der Neichsverwal-tung umfaßte, und das ist namentlich der Punkt, dender Herr Vorredner ganz aus dem Auge verlorenhat. Ich würde ja dadurch, wenn ich jetzt die Post-verwaltung, Elsaß-Lothringen, das Reichsjnstizamt und,wie ich hoffe, in Zukunft das Reichsfinanzamt demReichkanzleramt auf diese Weise subordiniere, die ganzeneue Organisation mit selbständigen Ressorts wiederüber den Haufen stoßen und mich so benehmen, alswäre sie gar nicht erfolgt, und als ständen alle Ressortsnoch immer unter dem Präsidenten des Reichskanzler-amts. Außerdem kann ich den Präsidenten des Reichs-kanzleramtes auch nicht mit jeder Lappalie, die einenBericht aus der Postverwaltung betrifft, belästigen; dasReichskanzleramt ist dazu nicht geeignet.

Wenn der Herr Vorredner sagt, er sieht die In-stitution als solche an, so glaube ich, vergegen-wärtigt er sich nicht, daß wir hier nur in einer Budget-beratung sind. Könnten wir die „Institution" ohneGeld ins Leben rufen, so wäre Se. Majestät der Kaiserebenso in der Lage, sie durch Verordnung zu schaffen,wie Se. Majestät das ganze Neichskanzleramt durch Ver-ordnung geschaffen hat, und das Budgetgesetz hat dieSanktion dazu gegeben.

Auf demselben Wege ist meine Absicht, dahin zukommen, daß das Reichskanzleramt auch in seinem gegen-wärtigen Bestände aufgelöst werde, und daß, wenn diesdie Allerhöchste Genehmigung findet, ich in der Lagesein werde, auch zu dieser neuen Einrichtung, zu derEinrichtung eines selbständigen Reichssinanzamts die