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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Die Reichstagssessivn von 1878.

lich in der östlichen Begrenzung vom Meere aus etwasnördlich von der Grenze der Nationalität bleibt, währendsie zwei verschiedene bulgarische Provinzen in Aussichtgenommen hat, und im Westen vielleicht etwas weiterals die bulgarische Nationalität in die mit albanischenVolksstämmen gemischten Bezirke hineingreift. Die Ver-fassung von Bulgarien würde nach den Präliminarienetwa eine ähnliche sein, wie die von Serbien vor derRäumung von Belgrad und andern festen Punkten; denndieser erste Absatz der Präliminarien schließt mit denWorten:I/ai-uioa ottoiuauv u')' schonwnn'ait plus",und in Parenthese:saut ciuolgnos points ä ästsriniimvcl'uu vouunuu aeooiRR

Es wird also eine Sache der Unterhandlung unterden Mächten sein, welche den Pariser Vertrag von 1856abgeschlossen haben, diese hier offen oder unbestimmt ge-lassenen Sätze näher zu bestimmen, sich darüber mit Ruß-land zu vereinigen, wenn es, wie ich hoffe, sein kann.

Dann folgt:I/incichieuclanos äu iVIontenaAro atR,ebenso von Rumänien und Serbien, ferner Bestimmungenüber Bosnien und die Herzegowina, deren ReformsoraitanaloZns".

Alle diese Sachen berühren meiner Ueberzeugungnach das deutsche Interesse nicht in dem Maße, daß wirdarüber die Beziehungen zu unfern Grenznachbarn, zuunfern Freunden aufs Spiel setzen könnten. Wir ver-mögen uns darüber die eine oder die andre Bestimmunggefallen zu lassen, ohne an unsren Interessen Schadenzu leiden.

Es folgt dann unter 5 eine Bestimmung über dieKriegskosten, die offen läßt, oblo inoclo äs ootta in-ciamnits soll pöouumirs, 8oit toriätorial !" Das ist eine