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9 (1889) Verwaltungsreorganisation, Orientfrage, Socialistengesetz : 1877 - 1878
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Camphansens Abschied.

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der finanziellen Reformen, die bevorstehen, angesichts derStellung, welche die Mehrheit des Reichstages dazu ge-nommen hat, dazu gehört ein Mann von einigem Mut,der sich dazu entschließt. Es erfordert Verhandlungen;man hat sich mit jedem einzelnen stundenlang ausein-auderzusetzeu, ob er mit diesen oder jenen Bedingungeneinverstanden ist; und Verhandlungen müssen doch vor-her stattfinden, aber nicht nachher. Außerdem steht dieErnennung des Finanzministers Sr. Majestät dem Königezu. Ich muß also Sicherheit haben, daß, wenn Se.Majestät für ein so wichtiges und durch neue Attributenoch wichtiger zu machendes Ministerium einen Ministerernennt, derselbe politisch dem Monarchen genehm sei;denn im Konflikt mit dem Monarchen dieSache betreiben, ist für einen Minister nichtthunlich; nach dem Wortlaut unsrer preußischen Ver-fassung ist das eine undurchführbare Aufgabe. Ich bitte,sich darüber nicht zu täuschen, daß es nach unsrer Ver-fassung der König ist, dem das Recht zusteht, und derauch vollständig bereit und imstande ist, dieses Rechtauszuüben.

Also, meine Herren, ich möchte Sie in erster Liniebitten, dem Wege, den der Herr Vorredner vorgeschlagemhat, nicht zu folgen, mich nicht auf den nächsten Herbst,sage Frühjahr 1879, also jetzt ungefähr übers Jahr,mit diesen Reformen zu vertrösten. Wir wissen alle nicht,wer von uns dann noch lebt: jetzt ist tsmpno ntilo,um zu handeln, benutzen Sie es! Die Frage, obman einem neu eintretenden Finanzminister diese Bedin-gung stellen könne, daß er nur unter der Bedingungeintritt, wie ich allerdings wünsche, erschwert auch dieSchwierigkeit, die ich vorher andeutete, einen Finanz-