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Bd. 14 (1879) Ostindienfahrer - Radeburg
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Papst.

(Primaten) als Normalzustand gezündet hatte. InEms traten 1786 die vier Erzbischöse Deutschlandszusammen, um die Unabhängigkeit der deutschenBischöfe von Rom zn erklären — u. wenn derVer-such auch scheiterte, so war dies weniger das Werkder Curie, als vielmehr der Politik Bayerns, wiedie Restauration der Jesuiten in Rußland nur anSPolitik der zweiten Katharina geschah. Die empfind-lichsten Demülhigungen aber erfuhr das Papstthumvon Frankreich: die Nationalversammlung von 1789setzte fest, daß mit dem sichtbaren Oberhaupte derallgemeinen Kirche zu Nom, dem nebenbei Avignongenommen wurde, keine andere Verbindung als Zu-sicherung der Glaubenscinigung stattfinden solle; jaan die Stelle der katholischen Religion trat hier so-gar dervolleAthcismus, eineVernunstreligion. DerKirchenstaat ward mit Heeresmacht von Bonaparteüberzogen und unter Berthiers Waffen ward 1798eine römische Republik errichtet; Pins VI. mußtealler weltlichen Herrschaft entsagen und wurde alsGefangener nach Frankreich geführt. Pins VIl.zog zwar 3. Juli 1801 wieder ui Rom ein n. »ahmBesitz vom Kirchenstaate, nachdem er mit FrankreichemConcordat abgeschlossen, aber da erdem in Parisgekrönten Kaiser die Krönung zum König von Ita-lien versagte, denselben gar mildem Bann bedrohtennd sich des Kaisers Absichten gegen Österreich undEngland widersetzte, ward nicht nur der Kirchen-staat 1809 aufgehoben, sondern auch der Papst seinerpersönlichen Freiheit beraubt. Und doch zeugt eswieder von der Achtung, welche das so tief in denStaub getretene Papstthumselbst dem ans seine Macht-siille trotzenden Napoleon I. abzwang, daß er esnicht wagte, das Papstthum als ansgehoben zu er-klären, wie er Loch so manche andere Macht, nachdemer sie ihres Herrschcrglanzcs entkleidet, von derWelt-karte strich: er unterhandelte vielmehr noch selbst mitdemLefangencn Papste. Und es waren namentlichdrei »katholische Mächte, England, Preußen undRußland, welche auf dem Wiener Congrcß zur Wiederherstcllnng des Papstthums mir voller «onver-änetät über den Kirchenstaat mitwirkten: man er-kannte nicht nur aus kaiholischer, sondern auch ausdieser Seite im Papstthum ein sanftes Werkzeug zurBeruhigung der Völker und zur Sicherung des mo-narchischen Princips. Wiedercingesstzl verfolgte derPapst Pins VII. vorsichtigen, aber festen Schrittesden Restaurationsplan der päpstlichen Herrschaft,durch den er der Curie eine Prärogative nach derandern wieder gewann; durch Concordate mit Frank-reich u. dann den deutschen Fürsten ward ein bedeu-tender Einstuß, namentlich auf die Verhältnisse derKathol. Kirche in Deutschland gesichert, während seineMaßregeln in Nom selbst u. in Italien sein unaus-gesetztes Streben die glänzendsten Zeiten der Hie-rarchie wieder herznstetlen bekundeten. In gleichemGeiste denselben Zielen nachstrebcnL, regierten seineNachfolger u. Gregor XVI. erneuerte bereits nichtohne Erfolg die hierarchischen Ansprüche der Vorzeit:seine Zerwürfnisse mit Preußen (Gemischte Ehen),mit Portugal n. Spanien endeten mit für die Curie»ichtunvortheilhaftcnAusgleichungen. MitPinsIX.schien eine Zeit der Reform für das Pontificat ingeistlicher u. weltlicher Beziehung kommen zn sollen,aber die Anforderungen, welche der Zeitgeist au Re-formen stellte, waren zu hoch, als daß der -Nachfolger

ans dem Stuhle Petri, ohne dem Papstthum selbstEtwas zu vergeben, ihnen hätte genügen können: eserfolgte daher um so schroffere Umkehr u. wenn auchinsciucm weltlichen Besitz seit 1860uurmehr aufdasPatrimonium Petri angewiesen, hielt der P.-Königfest an allen seinen Ansprüchen als geistlicher u. Welt-licher Herrscher und setzte allen Forderungen aufkirchlichem wie politischem Gebiete sein unabänder-liches Xon possumus entgegen u. den Cassirungender Concordate seinen Protest, klm so rücksichts-loser ging aber der Geist der Zeit gegen das Papst-thum vor n. unmittelbar nachdem das vaticanischeConcil zur Vollendung n. Krönung der Theorie desPapstthums noch das Dogma von der Unfehlbarkeitdes P-es sestgestellt, ward Nom die Hauptstadt desKönigreichs Italien (s. Kirchenstaat), der P. nurmehr noch Las Kirchenhaupt, dessen Stellung zu denchristlichen Mächten staats-».völkerrechtlich erst nochzu ordnen bleibt, in ersterReihe di-zuJtalisn, dannzu Deutschland. Erleichtert wird die keineswegs soleicht zu lösende Aufgabe dadurch, daß sich auf dempäpstlichen Stuhle Ans. 1878 ein Wechsel begebenhat u. die Wahl ans einen Prälaten gesallen ist, derden entscheidenden Schritten des letzten Pontificatsferngcstandcn, weder an der dogmatischen Feststell-ung der Unfehlbarkeit, noch am Syllabus, noch amKampfe Pius'IX. gegen das einige Italien theil ge-nommen, hiermit freie Hand hat.

Die Päpste dieser letzten Periode sind:

2581 Piu; VI. 177.-,—1700 261) Pius VIII. 1329-1831

259) Puls VII. isoo—1823!292, Gre.M XVI. —1818

260) veo XII. —1829 293) Pins IX. —1378

261) Leo XIII. 1373

Die dem P-e kirchenrechtlich znstehenden Vor-rechte sind: in höchster Instanz Entscheidung in streiti-gen Glaubenssachen, Berufung von Concilien,Vorsitzans denselben, Bestätigung n. Publicirung der Be-schlüsse derselben; Erlassung derallzem.Kirchengesetze,Bewilligung von Ablässen, Leitung von Heiligsprech-ungen,FeststellnngderLiturgie/Lbschlnßvon Concor-daten, Erlheilnng des Palliums an die Erzbischöfeu. Bischöfe, Bestätigung der Wahl der Bischöfe rc.

Der Titel des P--es ist: Heiliger Vater, Se. Hei-ligkeit (Lauetissimus pabor, Lanetiban sua) oderKnecht der Knechte Gottes (Zsrrus Lorvorum I)oi).In der kirchlichen Administration steht ihm das hei-lige Collegium der Cardinäle, deren Zahl 70 nichtübersteigen darf (welches übrigens niemals vollzäh-lig ist; bei der Wahl Leo XIII. gab es 63) zur Seite.Au den kathol. Höfen Europas ist er Lurch Nuntienvertreten. Dis von ihm Lnsgeheudcn Schriften sindEncykliken für den ganzen Erdkreis, Breven u. Bullenin einzelnen wichtigen Angelegenheiten.

In der ältesten Zeit wurden die Päpste von denbenachbarten Bischöfen, dem römischen Klerus undVolke gewählt, später vindicirten sich die ostgothi-schen Könige und dann die griechischen Kaiser dasRecht der Bestätigung. Ebenso wurde es gehaltenunter den abendländischen Kaisern, bis diese nnter-gingen u. die P-wahl den Parteiungen anhcimsiel.Unter den Otlonen u. Heinrich III. ging das Wahl-recht ausschließlich aus Len Kaiser über. Erst Niko-laus II. machte die P-wahl 1059 freier, indem erLurch ein Decrct als dazu Berechtigte die Cardinal-bischöse, Cardinalkleriker u dann das Volk bezeich-uete. Dagegen übertrug das 3. Lateranische Concil1179 die P-wahl ausschließlich an die Cardinäle u^