Die Nessortverhältn. des preuß. Staatsministeriums. 185
Vorbereitung der Vorlagen für den Reichstag haben,sind die Ausschüsse des Bundesrats. In jedem dieserAusschüsse hat, wenn Seine Majestät der Kaiser es nichtausdrücklich anders befiehlt, ein preußischer Minister, derbetreffende Minister des preußischen Ressorts, den Vorsitz,oder dieser Vorsitz wird ausgeübt durch einen der höchstenVertrauensbeamten des Ministeriums. In der Sitzungdes Bundesrats findet sich wieder das preußische Mini-sterium in seiner Majorität zusammen und arbeitet dortund in seinen Ausschüssen unter Vorsitz des Reichskanz-lers mit den übrigen Ministern. Die Bänder, die beideOrganisationen aneinander befestigen, sind also vielstärker, als man äußerlich anzunehmen pflegt und alsunsere deutsche Presse zu meinem Erstaunen angenommenhat in der ganzen Diskussion dieser Frage.
Wenn der Reichskanzler also, um ernannt zu wer-den und um in seinem Amte zu bleiben, notwendig dasVertrauen Seiner Majestät des Kaisers haben muß, in-folgedessen Seiner Majestät dem Könige von Preußenund seinem Ministerium keine persona ingrata sein wird,so hat der Reichskanzler nach der Verfassung außerdemMittel des Einflusses und der Macht, die die Frage, obder Zusammenhang notwendig ist, und durch welche Mitteler gesucht und befördert werden kann, dem preußischenMinisterium eben so nahe, ja fast noch näher legen, alsdem Reichskanzler. Wenn der Reichskanzler sich des Ver-trauens der Mehrheit der Regierungen, die im Bundes-rat vertreten sind, versichert, wenn er dabei das Ver-trauen der Mehrheit des Reichstages zu gewinnen weiß —und das wird für ihn ein ebenso notwendiges Bedürfnissein, da er nach der Verfassung derjenige Beamte ist, derden Vorsitz im Bundesrate führt und als der Vertreter