184 Der Minister d. Ausw. Angelegenheiten; die Maigesetze.
lange ich die Ehre habe, Sr. Majestät des Kaisers Reichs-kanzler zu sein, daran ist ja gar nicht zu denken. Ichwill gleich entwickeln, warum dazu eine Zusammen-gehörigkeit mit dem preußischen Ministerium eigentlichgar kein absolut notwendiges Erfordernis sein würde.Meine äußere Stellung zum preußischen Ministeriumkönnte noch mehr gelockert werden, als sie ist, die Ge-schäfte bleiben doch unzertrennlich. Der Reichskanzler,wenn er die Hauptbedingung seiner Aufgabe überhaupterfüllen soll, muß derjenige Beanite sein, auf den SeineMajestät der Kaiser das höchste Vertrauen zu diesemZwecke setzt. Hat er das Vertrauen des Kaisers, so istdoch unmöglich anzunehmen, daß Seine Majestät derKönig von Preußen in dieser Eigenschaft in seinempreußischen Ministerium eine Politik gestatten werde, diedem als Reichskanzler mit dem kaiserlichen Vertrauenbeehrten Beamten die Wirksamkeit im Reich unmöglichmachte. Es kann der König von Preußen und seinMinisterium ganz unmöglich gegen die Politik desReichskanzlers eine Stellung nehmen, es ist vielmehreine gegebene Notwendigkeit, daß sie unterstützt wird.Man könnte ja eher noch das Erfordernis aufstellen, daßder Reichskanzler Mitglied des Ministeriums eines an-deren bedeutenden Bundesstaats sei, denn in Preußenist der Personalzusammenhang der königlich preußischenund der kaiserlichen Krone doch ohnehin gegeben undunzertrennbar. Aber auch der Zusammenhang zwischendem Reichskanzler und dem preußischen Minister würdedadurch ja in keiner Weise gestört werden, daß der ersterevollständig aufhört, Mitglied des preußischen Ministeriumszu sein. Wie ist denn der Geschäftsbetrieb im Bundes-rate ? Die Faktoren, welche den Hauxteinfluß auf die