Die Ressortverhältn. des preuß. Staatsministeriums. 179
der Präsident des Staatsministeriums, obschon ihm eingrößeres Gewicht der moralischen Verantwortlichkeit alsjedem anderen Mitgliede ohne Zweifel zufällt, doch keinengrößeren Einfluß als irgend einer seiner Kollegen aufdie Gesamtleitung der Geschäfte hat, wenn er ihn nichtpersönlich sich erkämpft und gewinnt. Unser Staatsrechtverleiht ihm keinen. Wenn er diesen Einfluß gewinnenwill, so ist er genötigt, ihn durch Bitten, durch Ueber-reden, durch Korrespondenzen, durch Beschwerden beimGesamtkollegium — kurz und gut durch Kämpfe zu ge-winnen, welche die Leistungsfähigkeit des einzelnen insehr hohem Maße in Anspruch nehmen. Die Mittel sindschwach, die Aufgabe ist groß und die Last, die zu be-wegen ist, wenn es gilt, einen anders denkenden Kollegenzu überzeugen, ist oft mit der Wirkung der Bitte undUeberredung allein nicht zu bewältigen. Dieser Umstanderhöht die Wichtigkeit des Moments, welches der HerrVorredner accentuierte: daß in dem Staatsministeriumjedes Mitglied die gleiche politische Bedeutung als Staats-minister in Anspruch nimmt und in der That in gleicherWeise wie der Ressortminister für die Gesamtleitung derPolitik verantwortlich ist. Nur ist es demjenigen, dereinem bestimmten Ressort nicht angehört, durchaus nichtmöglich und nicht gegeben, die Thätigkeit dieses Ressortsin ihren Spezialitäten, in ihren Wirkungen so genau zukontrlloieren, daß man sagen könnte, jeder Minister istjederzeit für jede Handlung seiner Kollegen verantwortlich;es vergehen darüber oft Jahre, ehe ein Minister sich über-zeugt, daß die Thätigkeit eines seiner Kollegen Resultatehat, für deren Gewinn er die Mitverantwortung nichttragen will. Wenn der Herr Vorredner mein Erscheinenhier heute dahin deutete, daß es meine Absicht gewesen