178 Der Minister d. Ausw. Angelegenheiten; die Maigesetze.
Der Herr Vorredner hat meiner Ueberzeugung nachvollkommen recht, wenn er annimmt, daß jedes Mitglieddes Staatsministeriums nach zwei Seiten aufzufassen ist:einmal nach der Verwaltung seines Ressorts, das zweite-mal nach seiner politischen Anschauung als Mitglied desStaatsministeriums, nach seiner Mitverantwortlichkeit fürdie Gesamthandlungen des Staatsministeriums, und ichkann dieser Auffassung eine Illustration durch Erwähnungder Diskussionen geben, die im Schoße des Ministeriumsüber die Frage stattgesunden haben, ob das landwirt-schaftliche Ministerium als solches überhaupt beizubehaltensein werde oder nicht.
Es hat sich dabei die Majorität des Staatsministeriums— und ich glaube das gesamte Staatsministerium —dahin ausgesprochen, daß, wenn auch diejenigen Geschäfte,die bisher mit dem landwirtschaftlichen Ministerium ver-bunden sind, einen politisch thätigen Mann nicht überallausreichend beschäftigen, und wenn vielleicht aus demGrundsatz der gerechten Arbeitsverteilung eine Verstärkungdes Ressorts des landwirtschaftlichen Ministeriums wün-schenswert wäre, es doch für das Gesamtministerium vongroßer Wichtigkeit sei, daß Se. Majestät eine Minister-stelle vergeben könne, die unter Umständen, auch wennsie gar kein Ressort hat, wenn ein Minister ohne Porte-feuille wäre, durch ihre politische Stellung, durch ihreMitwirkung in den politischen Fragen, das Ministeriumin seinen Arbeiten unterstützen könne. Ich erwähne, daßin England meines Wissens eine größere Anzahl vonMinisterien ohne Reffort, die eben nur vor dem Publikumdie Mitverantwortlichkeit für die politische Leitung derGeschäfte tragen, vorhanden ist.
Es ist sogar bei uns der eigentümliche Fall, daß