Die Herabsetzung oder Aufhebung der Salzsteuer. 155
Der Herr Präsident des Reichskanzleramts hat denfinanziellen und technischen Teil der Frage, wie ich glaube,erschöpft, und den politischen, um den es sich für michheute allein handelt, berührt. Ich halte es aber doch fürmeine Pflicht, auch persönlich in dieser Sache ein Zeugnisüber meine Stellung abzulegen, indem meine Stellungpersönlich, als Reichskanzler, eine ganz eigentümliche ist.Ich bin der einzige, dem die Verfassung eine Verant-wortlichkeit auferlegt für die Ausführung der Gesetze undder Verfassung. Ich komme also in die Lage, ein Gesetz,welches Se. Majestät der Kaiser vollzieht, kontrasignierenzu müssen, und ich muß dann in einem solchen Falle michfragen, ob ich nach meiner Verantwortlichkeit für denBestand und die Fortentwickelung des Reiches in der Lagebin, eine solche Kontrasignatur zu leisten. Diese Er-wägung veranlaßt mich, über meine Stellung zu diesemund zu ähnlichen Anträgen prinzipiell einen Zweifel nichtzu lassen. Ich gebe sehr gern zu, daß die Salzsteuereine von denen ist, deren Abschaffung xrimo I000 wün-schenswert bleibt. Ob sie allein in diesem Vordergründefür die Abschaffung steht, ist eine andere Frage, die dieHerren Finanzminister für sich entscheiden mögen; für dieStellung des Reichskanzlers ist vor allen Dingen die Er-wägung eine entscheidende, ob die politische Lage desReichs verbessert oder verschlechtert wird, und ob dieVerantwortung, die ihm dafür aufliegt, ihn stark genugdrückt, um unter Umständen der Beseitigung einer Reichs-steuer aus politischen Gründen zu widersprechen. Ichhalte die eigenen Einnahmen des Reiches für in so hohemGrade wichtig, daß ich nicht glaube, daß ein seiner Ver-antwortung sich bewußter und von dem richtigen Interessefür den Bestand und die Fortentwickelung des Reiches