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Die Reichstagssession 1872.
ten, für berechtigt halten würden, wenn nicht die Berech-tigung des Vorgesetzten, die Geheimhaltung ausdrücklichvorzuschreiben, auch im Gesetze ausdrücklich erwähnt wird.
§ 11 wurde mit dem Antrag Kanngießer ange-n o m m e n.
3. Die Herabsetzung oder Aufhebung der Salzsteuer;das Pfeifchen des armen Mannes.
1. Mai 1872.
Der Abg. v. Hoverbeck brachte mit der Fortschrittsparteiin der 15. Sitzung am I. Mai einen Gesetzentwurf ein: „Die imZ 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 1867 festgestellte Abgabe vonSalz vom 1. Januar 1873 an mit einem (statt wie bisher zwei)Thaler für den Zentner Nettogewicht zu erheben"; eine dem An-träge angehängte Resolution erklärte die gänzliche Aufhebung derSalzsteuer, „sobald die Finanzlage es irgend gestatte", für eineForderung der Gerechtigkeit. Der Antragsteller motivierte seineVorlage mit wirtschaftlichen, finanziellen und moralischen Gründen,Abg. v. Kardorff (freikonservativ) erklärte, für die Aufhebungder Salzsteuer vom 1. Januar 1874 ab nur dann stimmen zukönnen, wenn der dadurch entstehende Ausfall durch Mehrbeträgeaus der Tabakssteuer und Ueberweisung von Stempelgefällen andas Reich gedeckt würde. Der Präsident des Reichskanzleramts,Delbrück, führte aus, die verbündeten Regierungen seien der An-sicht, daß die Aufhebung der Salzsteuer nur stattfinden könne gegenden Ersatz durch eigene Steuern, die dem Reiche als solche zustehen.Als in Frage kommende Steuerobjekte nannte auch er den Tabak,eine Stempelabgabe, vielleicht das Bier, wenngleich hierfür nur dieStaaten des vormaligen Norddeutschen Bundes in Betracht kommenkönnten. Schließlich sprach er die Hoffnung aus, daß der Bundes-rat in der Lage sein werde, dem nächstjährigen Reichstage eineVorlage über den Ersatz der Salzsteuer zu machen. Nachdem dannnoch die Abgg. Grumbrecht und Günther gesprochen hatten,legte der Reichskanzler Fürst Bismarck seine Ansicht dar: