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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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151
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Die Amtsverschwiegenheit der Reichsbeamten. 151

Antrages auch ein anderer Antrag gestellt würde; dennfällt dieser Antrag, so ginge daraus zwar hervor, daßder Mehrheit der vom Grafen Kleist vorgeschlagene Ter-min nicht erwünscht ist, es ließe sich aber noch nicht ent-nehmen, welcher andere. Ich bin als Reichskanzler, ichmöchte sagen, im Ehrenpuukte dabei interessiert. Ihnendie Sache so bequem und so nach Wunsch einzurichten,wie möglich, um diesen demütigenden Eindruck los zu werden,daß bisher der Reichstag in der Konkurrenz mit denLandtagen zu kurz kommt, während ich wünschte, daß dieLandtage klagten, daß ihnen die Abgeordneten zu Hausenicht Stich hielten, sobald der Reichstag Zusammentritt.

Der Antrag v.-Haverbeck wurde zurückgewiesen, die übrigenAnträge der Geschäftsordnungskommission zur Berichterstattung über-wiesen. Am 8. Mai wurde folgender Antrag dieser Kommissionangenommen:Der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichs-kanzler aufzufordern, dahin zu wirken, daß in Zukunft ein gleich-zeitiges Tagen von Landtagen mit dem Reichstage, womöglich durchFeststellung eines bestimmten Anfangstermins für die ordentlichenSessionen des Reichstags, vermieden werde."

2. Dir Amtsverschwiegenheit -er Nrichsbemiiten.

23. April 1872.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Rechtsverh ältnisseder Neichsbeamten, stand in der 11. Sitzung am 23. April zurzweiten Beratung. Z 11 dieses Entwurfs lautete:lieber die ver-möge seines Amts ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten hatder Beamte Verschwiegenheit zu beobachten, auch nachdem dasDienstverhältnis aufgelöst ist." Dazu beantragte der Abg. Beh-rt nger, hinter dem WorteAngelegenheiten" einzuschalten:welcheGeheimhaltung erfordern". Der Abg. Braun (Wiesbaden)trat für dieses Amendement ein; er führte humoristisch aus, daßohne dasselbe ein Beamter nur dann nicht bestraft würde, wenn erüber Sachen spräche, die durchaus ungefährlicher Natur seien, und