Das gleichzeitige Tagen verschiedener Parlamente. 147
akte zwischen zwei Sitzungen beseitigen, und die strengeAufrechthaltung der Beschlußfähigkeit auf diejenigen Aktebeschränken wollten, wo das Land wirklich ein ausreichen-des Bedürfnis hat, daß mindestens die Hälfte seiner Ver-treter zugegen ist. Ich glaube, die Herren könnten ihrer-seits auch etwas dazu thun, sich das Leben leichter zumachen. (Heiterkeit.)
Die bedauerlichen Vorkommnisse, daß der Reichstagbeschlußunfähig gewesen ist, möchte ich doch bitten, nichtauf das Konto dieses Uebelstandes zu schreiben und da-durch denjenigen, die keine solche Entschuldigung habenfür ihr Außenbleiben, ihr Gewissen zu erleichtern; imGegenteil, es ihnen recht zu erschweren, wäre wünschens-wert. Ich erinnere mich eines Zeitungsartikels, wenig-stens bei der letzten Beschlußunfähigkeit, wenn mich meinGedächtnis nicht täuscht, aus dem, wie ich glaube, hervor-ging, daß eine unverhältnismäßig große Anzahl der Feh-lenden der nächsten Umgebung Berlins und dem Sitzungs-orte des Reichstags, namentlich der preußischen ProvinzBrandenburg angehörten, die ihrerseits keinen Landtagund auch die Reise am nächsten hatten, aber vielleichtdeshalb glaubten, den letzten Moment zum Einschwenkenabwarten zu können, während derjenige, der weiter weg-wohnt, doch vorsichtiger in der Wahl seines Reisetages ist.
Ich kann nur versprechen, daß ich nach wie vorsuchen werde, ein solches paralleles Sitzen zu verhüten,daß ich aber glaube, der Reichstag werde da nachsichtigsein müssen, wo die Bedürfnisse, der einzelnen Staaten esabsolut fordern, und wo die Lokalitäten der Sitzungen desLandtags so beschaffen sind, daß ein gleichzeitiges Mitwirkendoch nicht ausgeschlossen ist. Ich habe aus den Mit-teilungen des preußischen Abgeordnetenhauses gesehen.