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Die Reichstagssession 1872.
er nicht die Absicht ausspricht, ein durch einen zwingen-den Akt der Gesetzgebung durchgreifendes und unumstöß-liches Prinzip herzustellen, vielmehr nur den Wunsch,daß der Reichskanzler sich bemühen möge, dahin zuwirken, daß ein gleichzeitiges Tagen von Landtagen undReichstag vermieden werde. Ich glaube, meine Herren,daß dieser Wunsch, wie soeben mein bayrischer Herr Kol-lege (Staatsminister I)r. Fäustle) bethätigt hat, allenRegierungen gemeinsam ist, und daß den Negierungenin Zukunft, wenn sie sich mehr eingelebt haben werden,wenn die Uebergangsstadien mehr überwunden sind, esauch in ausgedehntem Maße gelingen wird, ihn zu er-füllen. Ich möchte aber davon abraten, ihm die Natureines zwingenden, legalen Prinzips beizulegen; wir müssenda einmal die einzelnen Verfassungen respektieren, dieihrerseits manche bestimmte zwingende Termine aufstellen,zu denen der Landtag zu berufen ist, Termine, an diesich der Reichstag bezüglich seines Zusammentritts dochnicht immer binden und danach genieren kann. Dannfragt es sich: ist jedes gleichzeitige Tagen von Landtagenund Reichstagen unbedingt dermaßen schädlich, daß esauch unter wesentlichen Nachteilen für die einzelnen Ne-gierungen vermieden werden müsse? Wenn alle deutschenLandtage an demselben Orte zusammenkämen, wie derReichstag, so ließe sich sehr wohl eine Zeiteinteilungfinden, nach der die Abgeordneten gleichzeitig mehrerendieser Körperschaften beiwohnen könnten, namentlich wenndie Körperschaften selbst mit ihren Geschäftsordnungenresp. die Landesregierungen mit ihrer Gesetzgebung einiger-maßen nachhelfen, und manche — wie ich glaube — ver-altete parlamentarische Traditionen in Bezug auf Beschluß-fähigkeit, in Bezug auf die Ueberwindung der Zwischen-