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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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Die Reichstagssession 1872.

daß eine dringlich wünschenswerte Sitzung dieses Hauseseben in diesen Tagen stattfinden wird, daß der Nachteil,wenn diese ausfiele, einem streng aufrecht erhaltenen Prinzipentsprechend größer wäre, als aus der Verständigungder Mitglieder beider Versammlungen, dahin gehend,daß der Landtag seine Sitzung abhalten kann, hervorgehenkönnte. Ich kann mir, wenn die Erleichterungen eintreten,welche, wie ich früher andeutete, in der Macht der Parla-mente selbst liegen, sogar denken, daß in der Nähe ge-legene Hauptstädte einzelner Länder, ich will nicht bloßhier Hinweisen auf Dessau, sondern auch auf Braunschweig,Schwerin und Dresden, es möglich machten, in keinerVersammlung, bei keiner wichtigen Debatte und Ent-scheidung zu fehlen, die ja nicht gerade in dieselbe Stundezu fallen pflegen. Aber aus dieser Analogie, bitte ich,nicht zu schließen, daß ich irgendwie die Sache leichtnehme, sondern ich werde bereitwillig dem Wunsche, denvoraussichtlich der Reichstag ausdrücken wird, entsprechen,mit den übrigen Bundesregierungen rechtzeitig in Ver-bindung treten über die Zeit, wann der Reichstag berufenwerden soll, und nach Möglichkeit dahin wirken, daß nursolche Gründe, welche ganz triftig und zwingend für dieEinzelstaaten sind, gleichzeitige Sitzungen bedingen werden.Daß der Reichskanzler dabei auf das Entgegenkommender übrigen Regierungen rechnen kann, dafür birgt Ihnendas Zeugnis des Herrn Vorredners (des bayrischen Mi-nisters Fäustle).

Was noch die Frage betrifft, die das Amendementdes Herrn v. Hoverbeck berührt, so wäre es auch dadurchaus für den Geschäftsbetrieb erwünscht, daß wir dieGewohnheit annehmen, zu einer bestimmten Zeit regel-mäßig zusammen zu kommen, daß diese Zeit nach den