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Die Landtagssession 1871—1872.
hängigkeit des Urteils, wenn jedes Mitglied sie für sichüber jede einzelne Maßregel in Anspruch nehme, jedesparlamentarische Zusammenwirken unmöglich macht, undschließlich, namentlich in einer individuell so unabhängi-gen Nation, wie die Deutschen sind, uns in den Kriegaller gegen alle führen würde. Es wäre damit irgendein gesicherter Gang einer Regierung nicht möglich, manwürde überall, wo man überhaupt parlamentarische In-stitutionen will,— ob die der Herr Vorredner will, isteine andere Sache, er will jedenfalls das Herrenhaus —aber wo man die überhaupt will, wird innerhalb jederPartei, der Hauptrichtung unter den sich kreuzenden Strö-mungen, der einzelne sein Urteil im einzelnen Falle ge-fangen geben müssen zu gunsten der Gemeinschaft, zugunsten einer Negierung, so lange letztere überhauptund im allgemeinen in ihrem Sinne ist. Ich habeHöhenmessungen des Verstandes hier gar nicht anstellenwollen, und räume jedem ein, der es in Anspruch nimmt,daß er eaetsris paritzas viel klüger ist als ich; nurübersieht die Negierung in der Lage, in der gerade siesich befindet, die Sachen besser als diejenigen, die geradenicht im Regierungszentrum sich befinden. Wenn dieHerren schon in Ihrem, dem Raume nach beschränkterenGesichtskreise die Dinge mit mehr Sicherheit beurteilenals die Regierung, ja, dann würde diese Sicherheit undBefähigung zum Urteil noch außerordentlich zunehmen,wenn sie die Stellung der Regierung einnehmen wollten,und das nehme ich jederzeit in Anspruch gegenüber denen,die ihrerseits überhaupt noch mit mir einen politischenParteistandpunkt in Anspruch nehmen — ich weiß nicht,ob das mit dem Herrn Vorredner der Fall ist; aber ichwerde nie jemandem, der Mitglied irgend einer ausge-