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Die Landtagssession 1871—1872.
da beschuldigt, sie strebe dahin, den Staat zum Heiden-tum zu treiben und die christliche Religion zu unter-drücken; das Volk kann dem nicht so genau folgen, essetzt sein Vertrauen auf gewisse Personen, die' es viel-leicht gewählt hat, und die hier nun die Aufgabe über-nommen haben, dem Volke klar zu machen, daß die Re-gierung wirklich so schlimm ist; für das Volk ist esganz unmöglich, nachzuweisen, daß die Herren hier nichtals Mitzeugen für die heidnischen Tendenzen des Staatesaufgetreten seien, so daß sie auf diese Weise der Regie-rung Lasten in der öffentlichen Meinung aufbürden, diewohl kaum in der Absicht dieser Herren liegen können,wenn sie nicht ihrer ganzen Vergangenheit untreu werdenwollen. Sie haben die Schwere des Steins, den sie aufdie Regierung warfen, nicht ermessen, sie haben die außer-ordentliche Wirkung, die ein solcher Stein im Rollen alsLawine üben kann, nicht ermessen. Die Herren übertreibenmeines Erachtens in einer ungerechtfertigten und mit demCharakter einer konservativen Opposition nicht mehr ver-träglichen Weise in dem Kommissionsbericht die Uebel,welche sich an dieses Gesetz knüpfen können, und mit denendie Regierung wohlbedachterweise das Land bedrohe. SolcheUebertreibungen sind höchst bedauerlich, namentlich wennsie von Stellen ausgehen, wo ich sonst eine minder lei-denschaftliche Würdigung der Verhältnisse und der Be-dürfnisse der Regierung eines großen Staates gefundenzu haben glaubte. Die Regierung kann sich auf lokaleBedürfnisse, auf Verletzungen und Verstimmungen in ein-zelnen Distrikten, wie sie aus dem Kommissionsberichtehervortreten, nicht einlaffen, sie muß das Staatsinteresse inseiner Gesamtheit im großen und ganzen nach dem Ueberblicke,den die Stellung der Regierung ihr gewährt, beurteilen.