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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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129
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Das Schulaufsichtsgesetz im Herrenhause re. 129

das größere dasjenige, welches die Sicherheit des Staatesfür die Zukunft gefährdet. Wenn jemand ein Gesetz nichtwill, gleichviel aus welchem Grunde, so hat er stets dasBedürfnis, die Nebel, die mit diesem neuen Gesetze wiemit jedem andern verbunden sind, zu übertreiben. Vondieser Gewohnheit hat der Kommissionsbericht meinesErachtens einen sehr ausgiebigen, gründlichen, und durchdie Umstände nicht ganz gerechtfertigten Gebrauch ge-macht, und ich weiß nicht, ob es gerade im Interesseder Herren lag, die den Konimissionsbericht zusammen-gesetzt haben, im Publikum die Meinung zu erwecken,daß die Regierung wirklich ungeschickt und böswilliggenug wäre, um ein Gesetz vorzulegen, das so weit-greifende Folgen hätte, wie hier gesagt ist. Im Kom-missionsbericht heißt es:

„Die Motive stellen in Aussicht, daß die wirkliche Ent-ziehung der Aufsicht der Geistlichen vielleicht nur in wenigenFällen eintreten werde. Das ist von unserer jetzigenStaatsregierung in der That zu hoffen, aber sie öffnetdurch das Gesetz die Thore, durch welche die wilden Wasserdes Unglaubens seiner Zeit von dem entchristlichten Staataus die Schulen überfluten werden."

Solcher Redensarten finden sich mehrere darin. Dasist eben das Schlimme dieser Art von Rhetorik, dieserArt von Uebertreibung der Nachteile, die doch die Re-gierung auch erwogen haben muß, daß die Herren sichdabei gewissermaßen zu Mitzeugen, zu Eideshelfern allerder Beschuldigungen machen, die ungerechterweise seitJahr und Tag in katholischen Blättern vom BayrischenVolksfreund bis zur hiesigen Germania herab und vonkatholischen Rednern des andern Hauses gegen die Re-gierung ausgesprochen worden sind. Die Negierung wird2S0. 9