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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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72 Die Landtagssession 1871—1872.

werden, uns hier um Theologie zu bekümmern. (Bravo!links.)

Es weist also die Staatsregierung die Vorwürfe,welche der Herr Vorredner erhoben hat, mit derselbenEntrüstung zurück, mit der er seinerseits eine Reihe, vonVorwürfen zurückgewiesen hat, ohne weitere Motive dafüranzuführen.

Aber ich kann auch für die Regierung nur denStandpunkt wahren, daß man von der Negierung einesparitätischen Staates nicht verlange, sie solle konfessio-nell auftreten nach irgend einer Richtung hin. Konfes-sionell kann eine Regierung als solche nur dann auf-treten, wenn sie eine Staatsreligion hat, wie wirsie nicht haben. Der Vorredner will dem substituierenfünf bis sechs Staatsreligionen, von denen jede ihrestaatliche Geltung und Berechtigung haben soll, — denndas wiederhole ich: was für die katholische Kirchenach dieser Richtung gefordert werden kann, wird gerech-terweise auch für alle übrigen christlichen und nichtchrist-lichen Konfessionen gefordert werden, nämlich eine ziffer-mäßige Beteiligung nach Maßgabe einer genauen, durchdas statistische Bureau zu ermittelnden Volkszählung,wobei außerdem noch festgestellt werden müßte, ob alleKatholiken ihrerseits mit dieser Quotisierung am Staateeinverstanden sind, und das glaube ich nun und nimmer-mehr, denn ich bestreite den Herren, daß, wenn sie dieFragen, die in ihren Wahlreden mit dieser Genauigkeitniemals berührt, geschweige denn juristisch verstandenwerden können, hier der Staatsregierung in dem Sinnegegenüber vertreten, — daß sie dabei die Mehrheit ihrereigenen Glaubensgenossen auf ihrer Seite hätten. Das be-streite ich, und gewärtige ich den Beweis! (Lebhaftes Bravo.)