Nochmals d. Besorgung preuß. Geschäfte durch d. Reich. 55
Ich bin weit entfernt, der Theorie anzuhängen, die jedeEntwickelung des Bundesrechtes und unseres Neichsver-fassungsrechtes untergraben würde, daß in irgend einemFalle die Abstimmungen eines Mitgliedes des Bundes-rates, um juristische Gültigkeit für die Reichsgesetzgebungzu haben, der Zustimmung eines Partikularlandtages be-dürfen könnten; aber das ist außer Zweifel, daß jedeRegierung sehr wohl thut, sich in der Lage zu halten,daß sie ihrer eigenen Landesvertretung mit Erfolg Rechen-schaft ablegen kann über die Politik, die sie am Reichebefolgt. Je verschiedener aber die Elemente sind, welcheauf die Haltung eines Bundesstaates, besonders eines dermächtigeren, am Reiche Einfluß haben können, um sounentbehrlicher ist es mir, dort ein vertrautes, eingelebtes,mit allen Faktoren bekanntes Organ zu haben, mit demich korrespondieren kann, und das mich aufklärt über dieSaiten, die man etwa anschlagen muß, um zu einerVerständigung zu gelangen. Daß dies nun kaiserlicheKommissarien sein sollen, mit anderen Worten, daß dieFunktionen der Vertretung spezifisch preußischer Interessen,der Geltendmachung unserer preußischen Wünsche amReich, der Bringung zur Anerkennung derselben bei denübrigen Regierungen auf Reichskosten geschehen könnten,mit dem Gedanken kann ich mich doch nicht befreunden.Wie käme das bayrische Budget dazu, in seinen Reichs-matrikularbeiträgen dafür zu zahlen, damit in Münchendie preußische Ansicht geltend gemacht werden kann, da-mit für sie geworben werden kann, damit sie dort An-klang findet? Umgekehrt, man müßte dann schon soweit gehen, daß man auch Gesandte der Einzelstaaten inBerlin als kaiserliche Kommissarien bezahlte, damit diesebei uns für die bayrischen Interessen plaidieren und uns